Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen unterstützt Menschen, die diskriminiert werden. Die Stelle ist weisungsfrei und unabhängig. Beratungen sind kostenfrei und vertraulich.
Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen existiert seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Diskriminierung (Wiener Antidiskriminierungsgesetz) am 9. September 2004.
In Bereichen, die durch das Land Wien gesetzlich geregelt sind, sind Diskriminierungen nach dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz verboten.
Darüber hinaus sind Diskriminierungen nach den 3 gültigen Dienstordnungen der Stadt Wien gegenüber Personen mit einem Dienst- oder Lehrverhältnis zur Stadt Wien sowie Personen, die ein solches begründen wollen, verboten.
