Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen
Was bedeutet "Diskriminierung"?

Diskriminierung ist jede Form der ungerechtfertigten Benachteiligung oder Ungleichbehandlung aufgrund verschiedener Merkmale.
Zuständigkeit

In welchen Fällen die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen zuständig beziehungsweise nicht zuständig ist.
Schlichtungsverfahren
Wer Diskriminierungen und Benachteiligungen vermutet, kann ein Schlichtungsverfahren beantragen.
Monitoringstelle
Die Monitoringstelle überwacht die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen innerhalb der Wiener Landesverwaltung.
Recht
Downloads
- Folder Antidiskriminierung: 140 KB PDF
- Leicht Lesen-Version: 480 KB PDF
- Folder Schlichtung: 410 KB PDF
- Leicht Lesen-Version: 110 KB PDF
Weiterführende Informationen
Kontakt
Stadt Wien - Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen
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Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.22 Uhr
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