Nach dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz (§ 10a Abs. 6) hat die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen wiederkehrend zu überwachen, inwieweit Websites und mobile Anwendungen den Anforderungen an einen barrierefreien Zugang zum Internet entsprechen. Hierüber hat sie jedes 3. Jahr einen Bericht zu erstellen und zu veröffentlichen.
Der vorliegende Bericht betrachtet die beiden ersten Überwachungszeiträume 2021 und 2022 bis 2024.