Für eine persönliche Vorsprache wird um Terminvereinbarung ersucht.
Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen ist im Büro des unabhängigen Bedienstetenschutzbeauftragten angesiedelt. Dieser ist bei der Wahrnehmung seiner Zuständigkeiten an keine Weisungen gebunden. Dadurch ist Vertraulichkeit gewährleistet.
Bitte beachten Sie:
Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen ist keine Rechtsvertretung. Sie kann Sie daher nicht bei Gericht vertreten. Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen kann auch keine Prüfungen von Gerichtsurteilen oder Gerichtsbeschlüssen durchführen.
Weiters kann Sie die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen nicht in behördlichen Verfahren der Stadt Wien vertreten und hat keinen Einfluss auf Entscheidungen dieser Behörden, wie zum Beispiel bei Verfahren betreffend Mindestsicherung.