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  • Letzte Aktualisierung: 24.09.2025, 14.33 Uhr
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Für eine persönliche Vorsprache wird um Terminvereinbarung ersucht.

Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen ist im Büro des unabhängigen Bedienstetenschutzbeauftragten angesiedelt. Dieser ist bei der Wahrnehmung seiner Zuständigkeiten an keine Weisungen gebunden. Dadurch ist Vertraulichkeit gewährleistet.

Aufgaben der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen

In welchen Fällen ist die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen zuständig?

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