Parkgebühren in Wien

Für das Parken in Kurzparkzonen müssen Sie Parkgebühren bezahlen. Kurzparkzonen sind bezirksweit oder in Geschäftsstraßen eingerichtet.

Sie können alte Parkscheine mit dem Tarif von 1,10 Euro pro halber Stunde noch bis 30. Juni 2023 verwenden. Alte Parkscheine können nicht umgetauscht oder zurückgegeben werden. Ab 1. Juli 2023 gelten nur mehr die aktuell in den Verkaufsstellen erhältlichen Parkscheine mit dem Tarif von 1,25 Euro pro halber Stunde.

Sie müssen Parkgebühren bezahlen, wenn Sie ein mehrspuriges Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abstellen. Der Begriff "Abstellen" umfasst dabei sowohl das Halten als auch das Parken.

Sie haben folgende Möglichkeiten, die Parkgebühr zu entrichten:

Parkschein

Vier neue Parkscheine

Aktueller Tarif

Höhe der Parkometerabgabe - gültig seit 1. Jänner 2023:

  • Parkdauer 15 Minuten (Parkschein violett): Gratis
  • 30 Minuten (Parkschein rot): 1,25 Euro
  • 60 Minuten (Parkschein blau): 2,50 Euro
  • 90 Minuten (Parkschein grün): 3,75 Euro
  • 120 Minuten (Parkschein gelb): 5 Euro

Alter Tarif

Höhe der Parkometerabgabe - gültig bis 31. Dezember 2022

  • Parkdauer 15 Minuten (Parkschein violett): Gratis
  • 30 Minuten (Parkschein rot): 1,10 Euro
  • 60 Minuten (Parkschein blau): 2,20 Euro
  • 90 Minuten (Parkschein grün): 3,30 Euro
  • 120 Minuten (Parkschein gelb): 4,40 Euro

Bereits gekaufte Parkscheine mit dem Tarif von 1,10 Euro pro halber Stunde können Sie noch bis 30. Juni 2023 verwenden. Ab 1. Juli 2023 können Sie nur mehr Parkscheine mit dem Tarif von 1,25 Euro pro halber Stunde für das Parken in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen verwenden.

Seit 1. Jänner 2020 ist eine Rückgabe oder ein Umtausch von Parkscheinen nicht mehr möglich.

Die rechtliche Grundlage zur Tariferhöhung finden Sie in der Parkometerabgabeverordnung (Verordnung des Wiener Gemeinderates, mit der für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen die Entrichtung einer Abgabe vorgeschrieben wird).

Die Parkometerabgabe enthält keine Umsatzsteuer.

Richtiges Anbringen von Parkscheinen

Parkscheine müssen Sie bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit Windschutzscheibe gut erkennbar hinter dieser anbringen. Bei anderen mehrspurigen Fahrzeugen müssen Sie sie an einer anderen geeigneten Stelle gut erkennbar anbringen. Wenn Organe der Parkraumüberwachung (Kontrollorgane) den Parkschein oder die Parkscheine nicht sehen, stellen sie einen Strafzettel aus. Achten Sie darauf, dass die Parkscheine beim Zuschlagen der Autotür nicht verrutschen.

Weitere Informationen

Kontakt

Referat Parkometerabgabe und Abgabenstrafen
Datenschutzrechtliche Informationen

HANDYPARKEN - elektronischer Parkschein

Mit HANDYPARKEN können Sie einfach und rasch einen elektronischen Parkschein buchen. Die Bezahlung ist unabhängig von Verkaufsstellen und Öffnungszeiten möglich.

Auch den Gratis-Parkschein für eine Abstellzeit von höchstens 15 Minuten können Sie über HANDYPARKEN buchen.

Parkpickerl für Bewohner*innen

Parkpickerl der Stadt Wien

Das Parkpickerl berechtigt Bewohner*innen zum Parken in dem Bezirk, in dem sie ihren Hauptwohnsitz haben.


Parkchip für Beschäftigte und Betriebe

Parkchip

Für Beschäftigte und Betriebe gibt es in begründeten Fällen Ausnahmebewilligungen.


Pauschale Bezahlung

Achtung: Der Mindestzeitraum, für den eine Pauschalierungsvereinbarung abgeschlossen werden kann, wurde geändert.

Sie können Parkgebühren für ein bestimmtes Fahrzeug oder mehrere bestimmte Fahrzeuge pauschal für alle Kurzparkzonen in Wien entrichten. Sie können Pauschalierungsvereinbarungen mit einem Gültigkeitsbeginn ab 1.1.2023 für Zeiträume zwischen 4 und 24 Monaten abschließen. Pauschalierungsvereinbarungen mit einem Gültigkeitsbeginn im Dezember 2022 können noch mit einer Mindestdauer von 3 Monaten abgeschlossen werden.

Sie dürfen aber trotz Pauschalierungsvereinbarung nur eine bestimmte Zeit lang parken. Die höchstzulässige Abstelldauer (1,5 bis längstens 3 Stunden je nach Zone) müssen Sie einhalten. Als Kurzparknachweis müssen Sie eine Parkscheibe (Parkuhr) gut sichtbar im Fahrzeug anbringen.

Für E-Carsharing-Fahrzeuge gibt es einen gesonderten Tarif.

Befreiung von der Parkometerabgabe

Bestimmte Personen und Fahrzeuge sind von der Entrichtung der Parkometerabgabe befreit beziehungsweise können sich davon befreien lassen. Dazu gehören unter anderem Menschen mit Behinderung, Einsatzfahrzeuge oder Fahrzeuge im öffentlichen Dienst.

Befreiung von der Entrichtung der Parkometerabgabe

Zweckwidmung

Die Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung fließen in die Verbesserung des öffentlichen Verkehrs und der Verkehrssicherheit, in Park-and-Ride-Anlagen, in neue Garagen und in die Förderung des Radverkehrs.

Parkpickerl-Einnahmen für Verkehrsprojekte

Rechtliche Grundlagen

  • Parkometergesetz 2006 - Gesetz über die Regelung der Benützung von Straßen durch abgestellte mehrspurige Kraftfahrzeuge
  • Kontrolleinrichtungenverordnung - Verordnung des Wiener Gemeinderates über die Art der zu verwendenden Kontrolleinrichtungen in Kurzparkzonen
  • Pauschalierungsverordnung - Verordnung des Wiener Gemeinderates über die pauschale Entrichtung der Parkometerabgabe
  • Parkometerabgabeverordnung - Verordnung des Wiener Gemeinderates, mit der für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen die Entrichtung einer Abgabe vorgeschrieben wird
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