Wenn Sie die folgenden Punkte beachten, ist das Ausfüllen des Parkscheins kinderleicht und Sie können sicher gehen, keine Strafe zu erhalten.
- Der Parkschein muss durch deutliches und haltbares Ankreuzen (am besten mit Kugelschreiber) der Felder
- Monat
- Tag
- Stunde
- Minute und
- Eintragung der Jahreszahl entwertet werden.
- Sie müssen unbedingt alle Rubriken ausfüllen, sonst ist der Parkschein nicht richtig entwertet und Sie können einen Strafzettel erhalten!
- Anzukreuzen ist immer die Ankunftszeit. Eine angefangene Viertelstunde kann unberücksichtigt bleiben, zum Beispiel:
- Ankunftszeit: 10.06 Uhr
Am Parkschein anzukreuzen: Stunde 10 und Minute 15 - Ankunftszeit 16.49 Uhr
Am Parkschein anzukreuzen: Stunde 17 und Minute 0
- Ankunftszeit: 10.06 Uhr
- Die Entwertung eines Parkscheines hat auch dann zu erfolgen, wenn das Fahrzeug in der letzten Viertelstunde der Gültigkeitsdauer der Kurzparkzone abgestellt wird.
- Wenn Sie den Parkschein irrtümlich falsch ausfüllen, so müssen Sie ihn wegwerfen. Eine Korrektur ist nicht erlaubt.
Mehrere Parkscheine gleichzeitig verwenden
Werden mehrere Parkscheine gleichzeitig verwendet, ist auf jedem dieser Parkscheine dieselbe Ankunftszeit anzukreuzen.
Beispiel: Sie wollen Ihr Fahrzeug von 9.15 bis 10.15 Uhr, also eine Stunde in einer Kurzparkzone abstellen. Dafür verwenden Sie zwei rote Parkscheine zu je einer halben Stunde.
Richtig: Sie müssen auf jedem der zwei Scheine die gleiche Ankunftszeit ankreuzen: 9.15 Uhr.



