Wiener Landesfahrzeugprüfstelle

Werkstätten und Autofahrer*innen-Klubs führen die Überprüfungen im Auftrag der Landesfahrzeugprüfstelle an jährlich circa 800.000 Fahrzeugen durch. Für die regelmäßige Pickerl-Überprüfung kooperiert die Wiener Landesfahrzeugprüfstelle mit 500 ausgewählten privaten Werkstätten.
Kontakt, Öffnungszeiten und Sprechstunden
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Telefonnummer Telefon: +43 1 955 59
Fax: +43 1 4000-99-9220 -
Zeit Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr sowie Donnerstag von 13 bis 17 Uhr -
Zeit Kassa-Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 14.30 Uhr -
Information An gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 11 Uhr
Die § 57a-Begutachtung (Pickerl)
Für die regelmäßige Pickerl-Überprüfung kooperiert die Wiener Landesfahrzeugprüfstelle mit 500 ausgewählten privaten Werkstätten. Die Werkstätten werden von der Prüfstelle überwacht, informiert und intensiv betreut. Umgebaute und importierte Fahrzeuge werden direkt von der Prüfstelle genehmigt.
Formlose Anträge hinsichtlich der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung gemäß § 57a Kraftfahrgesetz für Kfz-Werkstätten richten Sie an die Landesfahrzeugprüfstelle mit folgenden Angaben:
- Name
- Adresse
- Telefonnummer
- Angaben über Personen, die zur Durchführung als geeignet betrachtet werden
Sie bekommen danach einen Fragebogen zugeschickt. Wenn Sie diesen ausgefüllt an die Landesfahrzeugprüfstelle retourniert haben, erhalten Sie einen Termin für die Ortsverhandlung in der Prüfstelle.
Besondere Überprüfung - § 56 KFG 1967
Bei Ladung durch die Landespolizeidirektion, Kennzeichenabnahme oder Zulassungssperre für ihr Fahrzeug können Sie online oder vor Ort einen Termin zur besonderen Überprüfung vereinbaren:
Nur bei Ladung durch die Landespolizeidirektion können Sie den Termin auch telefonisch vereinbaren: Rufen Sie die auf der Ladung ersichtliche Telefonnummer 01 955 59 (Infoline Straße und Verkehr) an und hinterlassen Sie dort Ihre Telefonnummer und das Kennzeichen. Sie erhalten dann einen Rückruf.
Sie können die Landesfahrzeugprüfstelle auch per E-Mail kontaktieren: post.lfp@ma46.wien.gv.at
Wenn das Fahrzeug für die Zulassung gesperrt ist (zum Beispiel Stempel zur § 56 KFG-Überprüfung am Genehmigungsdokument) oder die Kennzeichen abgenommen wurden, erfolgt die kostenpflichtige Antragstellung ausschließlich über die Online-Terminvereinbarung oder direkt vor Ort.
Bitte beachten Sie: Melden Sie sich nach dem Eintreffen zu Ihrem Termin am Infoschalter zur Überprüfung an.
Es kann zu einer Wartezeit von bis zu einer Stunde kommen, bis Sie aufgerufen werden.
Eine Fahrzeugprüfung dauert im Normalfall eine Stunde.
Termin versäumen oder absagen
Wenn Sie sich mehr als 30 Minuten verspätet am Infoschalter anmelden, ist eine Fahrzeugprüfung nicht mehr möglich. Der gesetzlich festgelegte Kostenersatz wird verrechnet.
Wenn Sie Ihren Termin nicht einhalten können oder nicht mehr benötigen, müssen Sie den Termin 3 Werktage im Voraus absagen. Auch ein Samstag gilt als Werktag. Möchten Sie zum Beispiel einen Termin am Dienstag absagen, müssen Sie das spätestens am Freitag bekannt geben.
Wird ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt, müssen Sie ihn trotzdem bezahlen. Der Kostenersatz wird laut § 56 Abs. 6 Kraftfahrgesetz 1967 verrechnet.
Nachprüfungstermine sowie Terminverschiebungen und -absagen können Sie nur per E-Mail oder telefonisch vereinbaren:
- E-Mail: post.lfp@ma46.wien.gv.at
- Telefon: 01 955 59 (Infoline Straße und Verkehr)
Bitte beachten Sie: Nachprüfungen sind nur innerhalb von 1.000 Kilometern und 4 Wochen ab der letzten vollständigen Erstprüfung möglich.
Benötigte Dokumente
Bei der Fahrzeugprüfung müssen Sie das originale Fahrzeuggenehmigungsdokument vorlegen:
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung
oder - COC
oder - Datenauszug
oder - Typenschein
oder - Einzelgenehmigung
Wenn am Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, müssen Sie zusätzlich alle Genehmigungsnachweise vorlegen. Unter Genehmigungsnachweise fällt zum Beispiel:
- die EU-Genehmigung für die geänderte Auspuffanlage
- die EU-Genehmigung für Austauschräder anderer Marke mit gleicher Dimension wie die Serienräder (ECE-R124)
- die EU-Genehmigung für Frontschutzbügel
Bei Fahrzeugen mit Ladebordwand, Ladekran, Gasanlage und ähnlichem müssen Sie das jeweilige Prüfbuch vorlegen.
Fahrzeugkontrollen im Verkehr
Die Verkehrssicherheit in- und ausländischer Fahrzeuge wird in Zusammenarbeit mit der Bundespolizeidirektion Wien im Verkehr, das heißt auf der Straße, laufend kontrolliert. Entspricht ein Fahrzeug bei der Kontrolle nicht den Sicherheitsstandards, darf es nicht weiterfahren. Die Kennzeichen werden sofort abgenommen.
Zusätzliche Schwerpunkte bei den Kontrollen sind zum Beispiel:
- Betriebssicherheit von Taxis
- Einhaltung der Geräuschvorschriften bei lärmarmen Lastkraftwagen
- Überprüfung von Fahrtenschreibern in Lastkraftwagen
Fahrzeug-Genehmigungen
Beim Selbstimport von Neu- oder Gebrauchtwagen ist eine Überprüfung vorgeschrieben. Damit wird sichergestellt, dass nur Fahrzeuge, die den derzeit geltenden Anforderungen an Sicherheit und Umweltverträglichkeit entsprechen, auf den Markt oder in den Verkehr gelangen. Die Landesfahrzeugprüfstelle kontrolliert auch bei Umbauten von Fahrzeugen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Bauliche Änderungen an Fahrzeugen
Für eine Einzelgenehmigung oder Genehmigung von Änderungen an Ihrem Fahrzeug müssen Sie einen Antrag stellen.
Beispielsammlung für genehmigungspflichtige bauliche Änderungen an Fahrzeugen
Amtswege
Weiterführende Informationen
- Kfz - Österreichs Ämter und Behördenservice
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- Letzte Aktualisierung: 10.02.2026, 10.38 Uhr
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