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Antrag für eine Einzelgenehmigung von Fahrzeugen

Allgemeine Informationen

Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis, die aus dem Ausland importiert wurden, Fahrzeuge für die kein Typenschein erlangt werden kann und die nicht in der Genehmigungsdatenbank enthalten sind und Einzel- und Sonderanfertigungen müssen bei der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) gesondert genehmigt werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Fahrzeug-Besitzer*in hat Hauptwohnsitz oder Firmensitz in Wien.

Das Fahrzeug muss den Baujahrsvorschriften des österreichischen Kraftfahrrecht beziehungsweise den EU-Vorschriften entsprechen.

Das Fahrzeug muss zur Überprüfung vorgeführt werden.

Fristen und Termine

Ein Termin zur Fahrzeugvorführung wird nach Antragstellung telefonisch, per E-Mail oder vor Ort vereinbart. Bitte bringen Sie alle erforderlichen Originalunterlagen zum Termin mit.

Zuständige Stelle

Wiener Landesfahrzeugprüfstelle

Öffnungszeiten für Parteienverkehr:

  • Montag bis Freitag von 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
  • Donnerstag zusätzlich von 13 bis 17 Uhr
  • Am Karfreitag sowie am 24. und 31. Dezember von 8 bis 11 Uhr geöffnet
  • An gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie schriftliche Anbringen nur per E-Mail an post.lfp@ma46.wien.gv.at einbringen.

Kassenöffnungszeiten:

  • Montag bis Freitag von 7.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 14.30 Uhr

Telefonische Beratung: +43 1 955 59 (Infoline Straße und Verkehr, Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr)

Erforderliche Unterlagen

Anträge können mit dem Online-Formular, vor Ort, postalisch, per Fax oder E-Mail gestellt werden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Familienname (inklusive Geburtsdatum) und Adresse des Hauptwohnsitzes oder Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer) und Adresse des Firmensitzes
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Antragsteller*innen für Rückfragen

Gemeinsam mit Ihrem Antrag übermitteln Sie der Landesfahrzeugprüfstelle die folgenden Unterlagen in Kopie. Wenn Sie den Antrag vor Ort stellen, fertigt die Landesfahrzeugprüfstelle Kopien Ihrer Unterlagen an. Zum Termin werden die Unterlagen im Original benötigt. Eine eingescannte Beilage ist nicht ausreichend.

  • Bei Importen, wenn das Fahrzeug schon einmal zugelassen gewesen ist: die ausländischen Fahrzeugpapiere (zum Beispiel deutscher Fahrzeugbrief, Zulassung)
  • Je nach Umfang der technischen Inhalte der vorhandenen Papiere benötigen Sie zusätzlich technische Daten des Generalimporteurs Ihres Fahrzeugherstellers in Österreich mit Daten gemäß § 22 KDV 1967. Unter "Liste der Ermächtigten (XLS)" finden Sie eine aktuelle Liste der Generalimporteure. Achten Sie darauf, dass die zulassungsrelevanten Daten Anlage 4 KDV 1967 und die vom Fahrzeug erfüllten EU-Vorschriften Anlage 3e KDV 1967 angeführt werden. Die technischen Daten gemäß § 22 KDV 1967 können alternativ zum Generalimporteur von einem benannten oder akkreditierten technischen Dienst ausgestellt werden.
  • Besitznachweis (zum Beispiel Kaufvertrag, Rechnung, Schenkungsvertrag usw.)
  • Die empfohlene Vorlage eines positiven Anmeldegutachtens § 57a KFG 1967 von ARBÖ, ÖAMTC, Ziviltechniker, staatlich autorisierten Prüfstellen oder Fachwerkstätte (kein Pickerl) beschleunigt das Verfahren erfahrungsgemäß wesentlich.
  • Falls die Fahrzeug-Besitzer*innen oder Geschäftsführer*innen von Firmen nicht persönlich kommen: Vollmacht
  • Bei Firmen: Firmenbuchauszug beziehungsweise Gewerbeschein
  • Meldezettel der Fahrzeug-Besitzer*innen

Es können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Das kann erst im Zuge der Einreichung oder der Fahrzeugüberprüfung festgestellt und bekannt gegeben werden.

Kosten und Zahlung

Circa 50 bis 200 Euro (abhängig von den erforderlichen Nachweisen und der Fahrzeugkategorie).

Die Zahlung kann vor Ort in bar oder per Bankomat, in Ausnahmefällen oder bei schriftlicher Zusendung auch mit Zahlungsanweisung erfolgen.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.

Formular

Zusätzliche Informationen

  • Unter bestimmten Umständen können Ausnahmen von Bauvorschriften und Nachweisen gewährt werden, zum Beispiel bei Schenkungen, Erbschaften und Übersiedlungen.
  • Für Oldtimer gelten gesonderte Bestimmungen.
  • Weitere Informationen finden Sie unter ÖAMTC und unter oesterreich.gv.at.

Kontakt

Stadt Wien - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten

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