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Antrag für eine Einzelgenehmigung von Oldtimern

Allgemeine Informationen

Oldtimer müssen von der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) genehmigt werden.

Hat ihr Fahrzeug bereits ein gültiges österreichisches Genehmigungsdokument und es soll nur der Eintrag "historisches Fahrzeug" erfolgen, beantragen Sie ein "Änderungsverfahren".

Das Fahrzeug muss entweder vor 1955 gebaut worden sein oder älter als 30 Jahre sein und in der Liste der historischen Fahrzeuge eingetragen sein.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Fahrzeug-Besitzer*in hat Hauptwohnsitz oder Firmensitz in Wien.
  • Das Fahrzeug muss zur Überprüfung vorgeführt werden.

Fristen und Termine

Ein Termin zur Fahrzeugvorführung wird nach Antragstellung telefonisch, per E-Mail oder vor Ort vereinbart. Bitte bringen Sie alle erforderlichen Originalunterlagen zum Termin mit.

Zuständige Stelle

Wiener Landesfahrzeugprüfstelle

Öffnungszeiten für Parteienverkehr:

  • Montag bis Freitag von 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
  • Donnerstag zusätzlich von 13 bis 17 Uhr
  • Am Karfreitag sowie am 24. und 31. Dezember von 8 bis 11 Uhr geöffnet
  • An gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie schriftliche Anbringen nur per E-Mail an post.lfp@ma46.wien.gv.at einbringen.

Kassenöffnungszeiten:

  • Montag bis Freitag von 7.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 14.30 Uhr

Telefonische Beratung: +43 1 955 59 (Infoline Straße und Verkehr, Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr)

Erforderliche Unterlagen

Anträge können mit dem Online-Formular, vor Ort, postalisch, per Fax oder per E-Mail gestellt werden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Familienname (inklusive Geburtsdatum) und Adresse des Hauptwohnsitzes oder Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer) und Adresse des Firmensitzes
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Antragsteller*innen für Rückfragen

Gemeinsam mit Ihrem Antrag übermitteln Sie der Landesfahrzeugprüfstelle die folgenden Unterlagen in Kopie. Wenn Sie den Antrag vor Ort stellen, fertigt die Landesfahrzeugprüfstelle Kopien Ihrer Unterlagen an. Zum Termin werden die Unterlagen im Original benötigt. Eine eingescannte Beilage ist nicht ausreichend.

  • Bei Importen, wenn das Fahrzeug schon einmal zugelassen gewesen ist: die ausländischen Fahrzeugpapiere (zum Beispiel deutscher Fahrzeugbrief, Zulassung)
  • Je nach Umfang der technischen Inhalte der vorhandenen Papiere zusätzlich technische Daten des Generalimporteurs Ihres Fahrzeugherstellers in Österreich. Unter "Liste der Ermächtigten (XLS)" finden Sie eine aktuelle Liste der Generalimporteure. Sind diese nicht ausreichend oder nicht mehr erhältlich, können die technischen Daten alternativ mit einem Gutachten eines akkreditierten technischen Dienstes oder eines Sachverständigen für historische Fahrzeuge nachgewiesen werden.
  • Besitznachweis (zum Beispiel Kaufvertrag, Rechnung, Schenkungsvertrag usw.)
  • Die empfohlene Vorlage eines positiven Anmeldegutachtens § 57a KFG 1967 von ARBÖ, ÖAMTC, Ziviltechniker*innen, staatlich autorisierten Prüfstellen oder Fachwerkstätte (kein Pickerl) beschleunigt das Verfahren erfahrungsgemäß wesentlich.
  • Eventuell Gutachten eines Sachverständigen für historische Fahrzeuge. Wenn keine inländischen oder ausländischen Fahrzeugpapiere vorhanden sind, benötigen Sie jedenfalls ein Gutachten eines Sachverständigen für historische Fahrzeuge.
  • Eventuell eine Geräuschmessung eines Sachverständigen für historische Fahrzeuge
  • Falls die Fahrzeug-Besitzer*innen oder Geschäftsführer*innen von Firmen nicht persönlich kommen: Vollmacht
  • Bei Firmen: Firmenbuchauszug beziehungsweise Gewerbeschein
  • Meldezettel der Fahrzeug-Besitzer*innen

Es können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Das kann erst im Zuge der Einreichung oder der Fahrzeugüberprüfung festgestellt und bekannt gegeben werden.

Kosten und Zahlung

Circa 50 bis 200 Euro (abhängig von den erforderlichen Nachweisen und der Fahrzeugkategorie)

Die Zahlung kann vor Ort in bar oder per Bankomat, in Ausnahmefällen oder bei schriftlicher Zusendung auch mit Zahlungsanweisung erfolgen.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.

Formular

Zusätzliche Informationen

  • Weitere Informationen finden Sie unter ÖAMTC und unter oesterreich.gv.at.
  • Kraftwagen dürfen maximal 120 Tage im Jahr, Motorräder maximal 60 Tage im Jahr benützt werden.
  • Es muss ein Fahrtenbuch geführt werden.

Kontakt

Stadt Wien - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten

Kontaktformular

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