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Antrag für eine Dateneingabe in die Genehmigungsdatenbank

Allgemeine Informationen

Mit 1. Juli 2007 wurde eine österreichweite Genehmigungsdatenbank (GDB) aktiviert. Fahrzeuge können nur mehr erstmalig in Österreich zugelassen werden, wenn die Daten in der GDB eingetragen sind. Bei Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis, ist zur Eingabe der Daten der Generalvertreter der Fahrzeugmarke verpflichtet. In der "Liste der Ermächtigten (XLS)" finden Sie die den Generalvertreter für Ihre Fahrzeugmarke.

Ob Ihr Fahrzeug über eine EU-Betriebserlaubnis verfügt, können Sie anhand der folgenden Beispiele überprüfen. Jedes "X" steht für eine Ziffer. Verfügt das Fahrzeug über eine EU-Betriebserlaubnisnummer finden Sie diese im Genehmigungsdokument Ihres Fahrzeuges.

  • eX*2018/858*XXXXX*XX, eX*2007/46*XXXX*XX, eX*2001/116*0000*00, eX*98/14*XXXX*XX usw.
  • eX*168/2013*XXXXX*XX, eX*2002/24*XXXX*XX usw.
  • eX*167/2013*XXXXX*XX, eX*2003/37*XXXX*XX usw.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

In folgenden Ausnahmefällen ist die Wiener Landesfahrzeugprüfstelle zuständig:

  • Fahrzeug-Besitzer*in hat einen Hauptwohnsitz oder Firmensitz in Wien und es ist kein Generalvertreter vorhanden
  • Fahrzeug-Besitzer*in hat einen Hauptwohnsitz oder Firmensitz in Wien und das Fahrzeug wurde für den Linksverkehr gebaut und ausgeliefert

Fristen und Termine

Die Dateneingabe erfolgt üblicherweise binnen 15 Werktagen ab Vorlage der vollständigen Unterlagen. Sie werden von der Landesfahrzeugprüfstelle verständigt, sobald die Dateneingabe in die Genehmigungsdatenbank erfolgt ist und die Dateneingabebestätigung abgeholt werden kann. Bei durch Um- oder Anbauten veränderten Fahrzeugen ist zusätzlich ein Änderungsverfahren notwendig.

Zuständige Stelle

Wiener Landesfahrzeugprüfstelle

Öffnungszeiten für Parteienverkehr:

  • Montag bis Freitag von 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
  • Donnerstag zusätzlich von 13 bis 17 Uhr
  • Am Karfreitag sowie am 24. und 31. Dezember von 8 bis 11 Uhr geöffnet
  • An gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie schriftliche Anbringen nur per E-Mail an post.lfp@ma46.wien.gv.at einbringen.

Kassenöffnungszeiten:

  • Montag bis Freitag von 7.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 14.30 Uhr

Telefonische Beratung: +43 1 955 59 (Infoline Straße und Verkehr, Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr)

Erforderliche Unterlagen

Anträge können formlos, vor Ort, postalisch, per Fax oder per E-Mail gestellt werden. Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit der Landesfahrzeugprüfstelle zur Abklärung der Zuständigkeit und Modalitäten in Kontakt zu treten. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Familienname (inklusive Geburtsdatum) und Adresse des Hauptwohnsitzes oder Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer) und Adresse des Firmensitzes
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Antragsteller*innen für Rückfragen
  • Angabe ob ein einzeiliges oder zweizeiliges Kennzeichenformat vorgesehen ist
  • Angabe der Fahrzeugfarbe

Gemeinsam mit Ihrem Antrag übermitteln Sie der Landesfahrzeugprüfstelle die folgenden Unterlagen in Kopie. Wenn Sie den Antrag vor Ort stellen, fertigt die Landesfahrzeugprüfstelle Kopien Ihrer Unterlagen an. Bei Abholung der Dateneingabebestätigung werden die Unterlagen im Original benötigt. Eine eingescannte Beilage ist nicht ausreichend.

  • Bei Importen, wenn das Fahrzeug schon einmal zugelassen gewesen ist: die ausländischen Fahrzeugpapiere (zum Beispiel deutscher Fahrzeugbrief, Zulassung)
  • Besitznachweis (zum Beispiel Kaufvertrag, Rechnung, Schenkungsvertrag usw.)
  • Nachweis über EU-Betriebserlaubnis, über EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder über die in einem Fahrzeugpapier eingetragene Betriebserlaubnisnummer zum Beispiel e1*2001/116*0098*02
  • Wenn beim Fahrzeug bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist, dann ist die Vorlage eines positiven Anmeldegutachtens § 57a KFG 1967 von ARBÖ, ÖAMTC, Ziviltechniker*innen, staatlich autorisierten Prüfstellen oder Fachwerkstätte (kein Pickerl) erforderlich. Ein entsprechender ausländischer Nachweis gemäß EU-Richtlinie 2014/45/EU kann das Anmeldegutachten ersetzen.
  • Falls die Fahrzeug-Besitzer*innen oder Geschäftsführer*innen von Firmen nicht persönlich kommen: Vollmacht
  • Bei Firmen: Firmenbuchauszug beziehungsweise Gewerbeschein
  • Meldezettel der Fahrzeug-Besitzer*innen

Es können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Das kann erst nach erfolgter Antragstellung bekannt gegeben werden. Nach der Benachrichtigung durch die Landesfahrzeugprüfstelle über die Fertigstellung, müssen Sie bei Abholung der Dateneingabe sämtliche Dokumente im Original vorlegen.

Kosten und Zahlung

Circa 130 Euro

Die Zahlung kann vor Ort in bar oder per Bankomat, in Ausnahmefällen oder bei schriftlicher Zusendung auch mit Zahlungsanweisung erfolgen.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.

Formular

Leerformular zum Ausdrucken und Ausfüllen: Vollmacht

Zusätzliche Informationen

  • Weitere Informationen finden Sie unter ÖAMTC und unter oesterreich.gv.at.
  • Handelt es sich um ein Fahrzeug für den Linksverkehr, muss dieses für den Rechtsverkehr umgebaut werden. Üblicherweise sind die Scheinwerfer für Abblendlicht und die Nebelschlussleuchte umzurüsten. Nach erfolgter Umrüstung ist das Fahrzeug zu einem vorher vereinbarten Termin vorzuführen.

Kontakt

Stadt Wien - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten

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