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Antrag für Änderungen an Fahrzeugen

Allgemeine Informationen

Die Durchführung von Änderungen an einem Fahrzeug, die die Genehmigungsdaten betreffen oder die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können, muss der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) angezeigt werden. Die Änderung wird in das Fahrzeuggenehmigungsdokument (Zulassungsbescheinigung verbunden mit Datenauszug oder Typenschein oder Einzelgenehmigung oder EU-Übereinstimmungsbescheinigung (= COC-Papier)) eingetragen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Zulassungsbesitzer*in oder rechtmäßige*r Besitzer*in hat Hauptwohnsitz oder Firmensitz in Wien oder die Änderung wurde nachweislich durch eine Fachwerkstätte in Wien vorgenommen.

Bauliche Änderungen an Fahrzeugen, die angezeigt und genehmigt werden müssen oder eintragungsfrei sind:
Änderungserlass - Beispielsammlung für derartige bauliche Änderungen an Fahrzeugen (PDF)

Fristen und Termine

Ein Termin zur Fahrzeugvorführung wird nach Antragstellung telefonisch, per E-Mail oder vor Ort vereinbart. Bitte bringen Sie alle erforderlichen Originalunterlagen zum Termin mit.

Zuständige Stelle

Wiener Landesfahrzeugprüfstelle

Öffnungszeiten für Parteienverkehr:

  • Ohne Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
  • Mit Terminvereinbarung: Montag bis Freitag von 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
  • Am Karfreitag sowie am 24. und 31. Dezember von 8 bis 11 Uhr geöffnet
  • An gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie schriftliche Anbringen nur per E-Mail an post.lfp@ma46.wien.gv.at einbringen.

Kassenöffnungszeiten:

Seit 6. Juli 2026 ist die Kassa vorübergehend geschlossen.

Telefonische Beratung: +43 1 955 59 (Infoline Straße und Verkehr, Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr)

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige kann mit dem Online-Formular, vor Ort, postalisch, per Fax oder per E-Mail gestellt werden und muss folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Familienname (inklusive Geburtsdatum) und Adresse des Hauptwohnsitzes oder Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer) und Adresse des Firmensitzes
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Antragsteller*innen für Rückfragen

Gemeinsam mit Ihrem Antrag übermitteln Sie der Landesfahrzeugprüfstelle die folgenden Unterlagen in Kopie. Wenn Sie den Antrag vor Ort stellen, fertigt die Landesfahrzeugprüfstelle Kopien Ihrer Unterlagen an. Zum Termin werden die Unterlagen im Original benötigt (eine eingescannte Beilage ist nicht ausreichend):

  • Fahrzeuggenehmigungsdokument mit der Zulassungsbescheinigung (EU-Übereinstimmungsbescheinigung (= COC), Datenauszug, Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Einzelgenehmigungsbogen usw.)
  • Bestätigung über den sach- und fachgerechten Umbau durch einen Fachbetrieb (Formular Anbaubestätigung)
  • Nachweise gemäß Änderungserlass, zum Beispiel:
    • Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers oder
    • Gutachten einer*s Ziviltechniker*in oder einer staatlich autorisierten Prüfstelle (Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE), EU-Betriebserlaubnisse, Gesamtgutachten usw.)
  • Falls die Fahrzeugbesitzer*innen oder Geschäftsführer*innen der Firmen nicht persönlich kommen: Vollmacht
  • Bei Firmen: Firmenbuchauszug beziehungsweise Gewerbeschein
  • Falls das Fahrzeug nicht zum Verkehr zugelassen ist: Meldezettel und Besitznachweis der Fahrzeug-Besitzer*innen

Es können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Das kann erst im Zuge der Einreichung oder der Fahrzeugüberprüfung festgestellt und bekannt gegeben werden.

Kosten und Zahlung

Circa 10 bis 30 Euro pro Änderung (abhängig von der Fahrzeugkategorie).

Die Zahlung kann vor Ort in bar oder per Bankomat, in Ausnahmefällen oder bei schriftlicher Zusendung auch mit Zahlungsanweisung erfolgen.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.

Formular

Zusätzliche Informationen

  • Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden. Das Fahrzeug darf, sofern die Änderung den Vorschriften entspricht, während des Verfahrens weiterverwendet werden.
  • In vereinzelten Fällen kann auf eine Fahrzeugvorführung verzichtet werden. Ist dies der Fall werden Sie von der Landesfahrzeugprüfstelle informiert.
  • Mehr Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI)

Kontakt

Stadt Wien - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten

Kontaktformular

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