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Stadt Wien - Wasserrecht

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  • Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.06 Uhr
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Dieser Inhalt wird von der Stadt Wien kostenfrei gemäß Creative Commons CC-BY 4.0 zur Verfügung gestellt.

Persönlicher Parteienverkehr findet nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Nutzen Sie auch die Möglichkeit, Amtswege online oder per E-Mail an post@ma58.wien.gv.at zu erledigen.

Die Wasserrechtsbehörde (MA 58) ist nicht nur im Bereich des Wasserrechts, sondern auch im Agrar-, Forst- und Schifffahrtswesen tätig. Zudem betreut sie die rechtlichen Agenden im Zusammenhang mit invasiven gebietsfremden Arten.

Wasserrecht

blaues Wasser mit Tropfen

Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung der öffentlichen Gewässer erfordert eine Bewilligung. Das gilt auch für die Errichtung oder Änderung von Anlagen, die der Gewässernutzung dienen.

Schifffahrtswesen

Motorboot

Schiffe und Boote, die auf österreichischen Binnengewässern verkehren, sowie Seeschiffe müssen durch die Behörde zugelassen werden. Seeschiffe brauchen einen Seebrief.

Landwirtschaft

Traktor auf einem Feld

Forstwesen

von Licht durchfluteter Wald

Jagd und Fischerei

Invasive gebietsfremde Arten

Invasive gebietsfremde Arten können mit ihrer Ausbreitung Lebensräume, andere Arten oder Ökosysteme beeinträchtigen. Welche Arten darunter fallen, wird von der Europäischen Kommission festgelegt.

Kontakt

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