Invasive gebietsfremde Arten - Angaben im Sinne des Art. 8 Abs. 7 IAS-VO
Gemäß Art. 8 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten, ABl. Nr. L 317 vom 4. November 2014, S. 35 IAS-VO veröffentlicht die Stadt Wien - Wasserrecht die folgenden Angaben:
Im Land Wien bestehen derzeit aufrechte Bewilligungen nach Art. 8 Abs. 1 IAS-VO zur:
- Forschung und Ex-situ-Haltung von 16 Stück Südamerikanischen Nasenbären (Nasua nasua), KN 01061900
- Forschung und Ex-situ-Haltung von 15 Stück des Vietnam Sikahirsches (Cervus nippon pseudaxis), KN 01061900
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Stadt Wien - Wasserrecht
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- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.24 Uhr
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