Fachgruppe Gesundheitsrecht der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)

Die Fachgruppe Gesundheitsrecht der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) ist verantwortlich für die Überwachung und Genehmigung von Krankenanstalten und selbständigen Ambulatorien, Apotheken und Röntgeneinrichtungen sowie die Anerkennung ärztlicher Ausbildungsstätten und Ausbildungsstellen. Zum Aufgabenbereich dieses Fachbereichs zählen neben Angelegenheiten der Gesundheitsberufe auch Bereiche der Hygienekontrolle.

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