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Ratten - Pflichten von Eigentümer*innen zur Vorbeugung und Bekämpfung

Liegenschaftseigentümer*innen sind verpflichtet, gegen Ratten vorzubeugen und sie zu bekämpfen:

Rattenverordnung

Ratten müssen auf allen Liegenschaften bekämpft werden, auf denen Rattenbefall festgestellt wurde oder wegen der Art der Nutzung, der Lage, der Reinlichkeitsverhältnisse oder des Zustandes der Baulichkeiten die Gefahr eines Rattenbefalls anzunehmen ist.

Eigentümer*innen beziehungsweise Miteigentümer*innen der Liegenschaften, bei Wohnungseigentumsobjekten die jeweilige Eigentümergemeinschaft, müssen folgendes tun:

  • Sie müssen regemäßig kontrollieren lassen, ob es einen Rattenbefall gibt oder ob die Gefahr für einen Rattenbefall besteht.
  • Bei einem Rattenbefall oder der Gefahr eines Rattenbefalls müssen sie unverzüglich Maßnahmen zur Bekämpfung treffen.

Zur Bekämpfung der Ratten müssen die Eigentümer*innen ein*e berechtigte*r Schädlingsbekämpfer*in heranziehen.

Es müssen regelmäßige Kontrollen auf der Liegenschaft erfolgen, um einen Rattenbefall oder die Gefahr vor einem Rattenbefall festzustellen. In welchen Abständen die Kontrollen erfolgen sollen, ist in den Anlagen zur Rattenverordnung genau beschrieben.

Nachweise über die Kontrollen und Bekämpfungsmaßnahmen durch berechtigte Schädlingsbekämpfer*innen müssen jeweils für die Dauer von 3 Jahren zur jederzeitigen Einsichtnahme durch Organe des Magistrats bereitgestellt beziehungsweise auf Aufforderung vorgelegt werden.

Bei Gefahr im Verzug kann der Magistrat der Stadt Wien Sofortmaßnahmen anordnen. Die dabei anfallenden Kosten sind von den Eigentümer*innen der Liegenschaften, von denen die Gefahr ausgeht, zu zahlen.

Zur Rattenverordnung

Hintergrund

Durch die kurze Tragzeit und die Wurfzahl von 4 bis 12 Jungen pro Weibchen alle 3 bis 4 Wochen vermehren sich Ratten sehr schnell. Sie dringen überall ein, fressen fast alles an und können auch in Wohnungen gelangen. Dort verunreinigen sie den Wohnbereich.
Sie übertragen Krankheiten wie zum Beispiel Tuberkulose, Typhus, Salmonellose, Hepatitis und Borreliose.

Kontakt

Stadt Wien - Gesundheitsdienst

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