Bei der Rattenbekämpfung müssen Sie Rücksicht auf Feldhamster nehmen. Feldhamster sind eine streng geschützte Tierart. Das ist im Wiener Naturschutzgesetz und auf Grund von europarechtlichen Vorgaben geregelt.
Das bedeutet, dass Feldhamster nicht gefangen, absichtlich gestört oder getötet werden dürfen. Eine Übertretung dieser Verbote ist verwaltungsstrafrechtlich und gerichtlich strafbar.
Beachten Sie die folgenden Vorgangsweisen bei der Rattenbekämpfung, um Konflikte mit diesen gesetzlichen Bestimmungen zu vermeiden.
Vorgangsweisen
- Seien Sie besonders vorsichtig in jenen Bereichen, in denen laut der beiliegenden Karte von einem Hamstervorkommen auszugehen ist.
- Stellen Sie die Rattenköder in diesen Bereichen - soweit möglich - im Inneren von Gebäuden auf.
- Wo dies nicht möglich ist, kontrollieren Sie die Grünbereiche darauf, ob Hamsterbaue festgestellt werden können. Im Zweifelsfall ziehen Sie fachkundige Personen bei.
- Wenn Hamsterbaue festgestellt werden, halten Sie einen Mindestabstand von 50 Metern ein.
- Die nicht aufgenommenen Köder müssen Sie ohne Verzug einsammeln, wenn ein Rattenbefall nicht mehr feststellbar ist.
- Die Monitoringboxen zur Feststellung eines Rattenbefalls müssen Sie eindeutig als nichtgiftige Köder kennzeichnen.
Hamstervorkommen
Hamsterkartierung Wien 2020 - Ausschnitt aus dem 10. und 12. Bezirk:
Kontakt
Für Fragen steht Ihnen die Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22) zur Verfügung:
- Telefon: +43 1 4000-73440
- E-Mail: post@ma22.wien.gv.at
Rechtsgrundlagen
- §10 Abs. 3 Wiener Naturschutzgesetz, LGBl. für Wien N. 45/1998, i.d.g.F.
- §181f und §181g Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974, i.d.g.F.
- Rattenverordnung, ABl. Nr. 17/2005
Weiterführende Informationen
Ratten - Pflichten von Eigentümer*innen zur Vorbeugung und Bekämpfung