Urnen können in Wien auch in Privatbegräbnisstätten beigesetzt oder zu Hause in einer Wohnung/in einem Haus aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung einer Urne zu Hause können Sie online beantragen.
Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen.
Urnen können in Wien auch in Privatbegräbnisstätten beigesetzt oder zu Hause in einer Wohnung/in einem Haus aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung einer Urne zu Hause können Sie online beantragen.
Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen.
Urnen können in Wien unter bestimmten Voraussetzungen in Privatbegräbnisstätten, das heißt außerhalb eines Friedhofs beigesetzt werden.
Es ist auch möglich, Urnen in einer Wohnung oder einem Haus aufzubewahren.
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Den Antrag für die Errichtung einer Privatbegräbnisstätte müssen Sie spätestens einen Monat vor der beabsichtigten Beisetzung stellen. Jede örtliche Veränderung der Urne müssen Sie spätestens einen Monat vor Durchführung der Änderung melden.
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
Fachbereich Gesundheitsrecht
3., Thomas-Klestil-Platz 6
Telefon: +43 1 4000-40549
Fax: +43 1 4000-99-40809
E-Mail: gesundheitsrecht@ma40.wien.gv.at
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Wir bitten um Anmeldung im Frontoffice Thomas-Klestil-Platz 8/2 EG.
Die Aufbewahrung einer Urne zu Hause können Sie mit dem Online-Formular beantragen.
Den Antrag auf Errichtung einer Privatbegräbnisstätte und Beisetzung einer Urne können Sie schriftlich per Post oder E-Mail oder persönlich stellen. Falls Sie den Antrag persönlich stellen möchten, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin bei der zuständigen Stelle.
Aufbewahrung einer Urne zu Hause:
Errichtung einer Privatbegräbnisstätte:
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 14.
Die Bearbeitungszeit beträgt circa 2 Wochen.
Online-Formular: Aufbewahrung einer Urne zu Hause - Antrag
Rechtliche Grundlage: Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz
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