Medizinische Gesundheitsberufe

Die medizinischen Gesundheitsberufe haben sich im Laufe der letzten Jahre in Richtung einer verstärkten Professionalisierung und vermehrten Eigenständigkeit entwickelt.
Neben der klassischen Berufstätigkeit in Krankenhäusern und Pflegeheimen nehmen die Gesundheitsberufe zunehmend auch Aufgaben in der ambulanten Betreuung von Patient*innen wahr.
Das Tätigkeitsspektrum von rein pflegerischen und therapeutischen Bereichen erweitert sich auf die Gebiete der Gesundheitsvorsorge, Gesundheitsberatung sowie der Rehabilitation.
Amtswege
Berufsausweise
Nostrifikation
- Anerkennung und Zulassung von im Ausland absolvierten Ausbildungen in einem Gesundheitsberuf (Nostrifikation) - Antrag
- Anerkennung und Zulassung von im Ausland absolvierten Ausbildungen in einem Sozialbetreuungsberuf (Erteilung der Berufsberechtigung) - Antrag
- Arbeitsmöglichkeiten vor Ablegung der Nostrifikationsprüfungen als Heilmasseur*in - Antrag
- Arbeitsmöglichkeiten vor Ablegung der Nostrifikationsprüfungen im Bereich der gehobenen Gesundheits- und Krankenpflege - Antrag
- Arbeitsmöglichkeiten vor Ablegung der Nostrifikationsprüfungen im Bereich der gehobenen medizinisch-technischen Dienste - Antrag
Ärztliche Ausbildungsstätten und Ausbildungsstellen
- Anerkennung als Ausbildungsstätte und Festsetzung von Ausbildungsstellen - Antrag
- Anerkennung als Lehrambulatorium - Antrag
- nerkennung als Lehrpraxis oder Lehrgruppenpraxis - Antrag
- Anerkennung als Spezialisierungsstätte - Antrag
Gesetzliche Grundlagen
Für die Ausbildung und Berufsausübung in den medizinischen Gesundheitsberufen gelten folgende Bundesgesetze:
- Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
- Hebammengesetz
- Gesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste
- Gesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste
- Medizinische Assistenzberufe-Gesetz
- Sanitätergesetz
- Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz
Kontakt
- Gesundheitsberufe
- Ort: 3., Thomas-Klestil-Platz 8/2, TownTown
- Telefon: +43 1 4000-87700
- Fax: +43 1 4000-99-87575
- E-Mail: gesundheitsberufe@ma15.wien.gv.at
Am 24. und 31. Dezember 2025 findet kein Parteienverkehr statt. Die Abteilung ist an beiden Tagen von 7.30 bis 12 Uhr telefonisch erreichbar.
Weiterführende Informationen
- Wiener Rettungsakademie der Berufsrettung Wien für Bedienstete (MA 70)
- Gesundheit - Hochschule Campus Wien
- Medizinische Universität Wien
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- Letzte Aktualisierung: 19.11.2025, 12.19 Uhr
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