Die Fachgruppe Gesundheitsrecht der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) ist verantwortlich für die Überwachung und Genehmigung von Krankenanstalten und selbständigen Ambulatorien, Apotheken und Röntgeneinrichtungen sowie die Anerkennung ärztlicher Ausbildungsstätten und Ausbildungsstellen. Zum Aufgabenbereich dieses Fachbereichs zählen neben Angelegenheiten der Gesundheitsberufe auch Bereiche der Hygienekontrolle.
- Apothekenangelegenheiten
- Medizinische Gesundheitsberufe
- Eichenprozessionsspinner-Verordnung
- Ratten - Pflichten von Eigentümer*innen zur Vorbeugung und Bekämpfung
Amtswege
Anerkennung ärztlicher Ausbildungsstätten und Ausbildungsstellen
- Anerkennung von Krankenanstalten als Ausbildungsstätte und Festsetzung von Ausbildungsstellen - Antrag
- Anerkennung als Lehrambulatorium - Antrag
- Anerkennung als Lehrpraxis oder Lehrgruppenpraxis - Antrag
- Anerkennung als Spezialisierungsstätte - Antrag
Private Krankenanstalten
Röntgen-/Strahleneinrichtungen
- Betreiber*innen einer bewilligten Röntgeneinrichtung oder Umgang mit radioaktiven Stoffen - Wechsel
- Errichtungsbewilligung für medizinische ortsfeste Röntgeneinrichtungen
- Betriebsbewilligung für medizinische ortsfeste Röntgeneinrichtungen