Bewilligung eines Schanigartens - Antrag

Sie müssen Ihren Schanigarten vom zuständigen Bezirksamt bewilligen lassen. Bei einem Schanigarten handelt es sich um einen Gastgarten auf öffentlicher Fläche vor einem Lokal.

Sie können die Bewilligung online beantragen. Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen.

Allgemeine Informationen

Eine Bewilligung ist für die Sommersaison im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. November und für eine "kleine Winteröffnung" vom 1. Dezember bis 28./29. Februar möglich.

Die 1. Bewilligung eines Schanigartens gilt längstens für 1 Jahr. Alle folgenden (Verlängerungs-)Bewilligungen sind längstens 7 Jahre gültig.

Bei einem BetreiberInnen-Wechsel geht die Bewilligung auf die neuen Betreiberinnen und Betreiber des Lokals über. Voraussetzung ist, dass die neue Betreiberin bzw. der neue Betreiber den Wechsel dem zuständigen Magistratischen Bezirksamt innerhalb von 12 Wochen schriftlich mitteilt.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Gültige Gewerbeberechtigung zur Verabreichung von Speisen und zum Ausschenken von Getränken
  • Keine Behinderung öffentlicher Interessen, etwa im Bereich Verkehr oder Städtebau
  • Keine Behinderung von anderen Nutzungen der betroffenen öffentlichen Fläche

Fristen und Termine

Stellen Sie zuerst den Antrag auf Bewilligung Ihres Schanigartens. Erst nach rechtskräftiger Bewilligung dürfen Sie den Schanigarten errichten.

Falls die Bewilligung für Ihren Schanigarten abläuft, stellen Sie den Antrag auf Verlängerung am besten schon am Ende der vorhergehenden Schanigarten-Saison.

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen

  • Name und Adresse der Betreiberinnen und Betreiber des Lokals mit dem (geplanten) Schanigarten
  • Planskizze - in 2-facher Ausfertigung (die Skizze muss bemaßt sein, es muss die Breite des verbleibenden Gehsteiges und die genaue Lage des Schanigartens erkennbar sein)
  • Bild, das die Einrichtung wie Stühle, Tische, Sonnenschirme oder Begrenzungszäune zeigt - in 2-facher Ausfertigung
  • Fotos von der aktuellen Situation vor Ort, etwa von der Hausfassade und dem umgebenden öffentlichen Raum

Kosten und Zahlung

  • Bundesgebühren:
    • 14,30 Euro für den Antrag
    • 14,30 Euro für die Verhandlungsschrift pro Bogen (ein Bogen sind 4 A4-Seiten)
    • 3,90 Euro für jede Beilage pro Bogen
  • Verwaltungsabgabe:
    • 6,54 Euro für die Bewilligung nach dem Gebrauchsabgabegesetz
    • 13,08 Euro nach der Straßenverkehrsordnung
  • Kommissionsgebühren - diese bemisst sich nach den bei der Verhandlung anwesenden Sachverständigen und wird pro halbe Stunde verrechnet
  • Gebrauchsabgabe - je nach Lage des Schanigartens

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Zahlungsanweisung haben oder eine Stundung beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an die Magistratsabteilung 6.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Zusätzliche Informationen

Für den Schanigarten benötigen Sie zusätzlich eine Bewilligung nach der Gewerbeordnung. Bei höchstens 75 Plätzen und Öffnungszeiten von längstens 8 bis 23 Uhr genügt eine Anzeige gemäß § 76a GewO an das zuständige Magistratische Beziksamt.

  • Geben Sie in der Anzeige den Abstand zur nächsten Nachbarin bzw. zum nächsten Nachbarn an.
  • Beschreiben Sie in der Anzeige, um welche Art Gastgarten es sich handelt und ob die Gäste sich eher leise, mittellaut oder laut unterhalten.
  • Legen Sie der Anzeige eine Beschreibung und einen Plan des Gastgartens in jeweils 4-facher Ausfertigung bei.
  • Falls Sie eine im Vorjahr abgelaufene Bewilligung im nächsten Jahr unverändert beantragen, sind keine Beilagen nötig.

Rechtliche Grundlagen:

Hilfestellung für die Erstellung von Einreichunterlagen bekommen Sie beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt.

Aufstellung eines Verkaufsstands

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Magistratische Bezirksämter
Fragen, Wünsche, Anliegen? Das Stadtservice hilft Ihnen gerne: Kontaktformular