Logo: EU-Flagge und Schriftzug "Your Europe"

Erweiterung einer bestehenden Gewerbeberechtigung - Antrag

Allgemeine Informationen

Die Erweiterung des Berechtigungsumfangs eines Gewerberechts stellt inhaltlich nichts Anderes dar als eine neue Gewerbeanmeldung. Sie wird daher nach demselben Verfahren wie die Gewerbeanmeldung behandelt.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Detailinformationen zu den Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen

Als Voraussetzungen gelten insbesondere:

  • Aufrechte Gewerbeberechtigung bzw. Konzession
  • Bei Gewerben nach dem Güterbeförderungsgesetz und dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz:
    • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und die Verfügungsberechtigung über entsprechende Abstellplätze (Dabei wird die Summe der Anzahl der Fahrzeuge aller Gewerbeberechtigungen eines Gewerbetreibenden zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Anzahl der Abstellplätze herangezogen.)
  • Erbringung des Befähigungsnachweises für den erweiterten Gewerberechtsumfang (außer bei freien Gewerben)

Fristen und Termine

Die Gewerbeausübung im erweiterten Gewerbeumfang ist bei einigen reglementierten Gewerben (Gewerbe mit Zuverlässigkeitsprüfung) und den Gewerben nach dem Güterbeförderungsgesetz und dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz erst ab Rechtskraft des jeweiligen Bescheides möglich.

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde

Authentifizierung/Signatur

Eine Authentifizierung oder Unterfertigung des Antrags ist nicht vorgesehen.

Erforderliche Unterlagen

Für alle reglementierten Gewerbe:

Für Gewerbe nach dem Güterbeförderungsgesetz:

  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Verfügungsberechtigung über Abstellplätze in Wien oder einer anderen Gemeinde im selben oder einem angrenzenden Verwaltungsbezirk

Für Gewerbe nach dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz:

Detailinformationen zu den Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen

Art und Format der vorzulegenden Nachweise:
Nähere Informationen zum Einbringen von Unterlagen finden Sie hier: Die Stadt Wien elektronisch kontaktieren

Kosten und Zahlung

Für dieses Verfahren fallen gemäß § 333a Gewerbeordnung 1994 keine Kosten an.

Die Gewerbeberechtigung kann auf Wunsch kostenpflichtig im Amtsblatt der Stadt Wien veröffentlicht werden. Die Gebühr beträgt 7 Euro und ist von der Gebührenbefreiung nicht umfasst.

In manchen Fällen (z. B. Amtshandlungen außerhalb des Amtes) können zusätzliche Gebühren anfallen.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Online-Formular: Erweiterung einer bestehenden Gewerbeberechtigung - Antrag

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlagen:

Rechtsbehelfe

Gegen einen Bescheid ist eine Beschwerde zulässig. Die Beschwerde ist binnen 4 Wochen bei der Behörde schriftlich einzubringen, die den Bescheid erlassen hat. Die Frist beginnt mit der erfolgten Zustellung der schriftlichen Ausfertigung bzw. im Fall der mündlichen Verkündung mit dieser.

Die Beschwerde hat weiters den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, sowie die belangte Behörde, die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, das Begehren sowie die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist, zu enthalten. Eine Beschwerde ist nicht mehr zulässig, wenn nach der Zustellung oder Verkündung des Bescheids von der Partei ausdrücklich auf die Beschwerde verzichtet wurde.

Im Übrigen enthält jeder Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung, die die Information enthält, bei welcher Behörde und innerhalb welcher Frist das Rechtsmittel eingebracht werden muss.

Hilfs- und Problemlösungsdienst

Einheitlicher Ansprechpartner Wien

Für den Inhalt verantwortlich

Zuständige Stelle

Letzte Aktualisierung

22. August 2022

Feedback an die Europäische Kommission:

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand
Kontaktformular