Förderungen für Neubau
Bitte bringen Sie Anträge und Unterlagen per Post an Muthgasse 62, 1190 Wien, per Fax an +43 1 4000-997 48 40 oder per E-Mail an neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at ein oder nutzen Sie das vorhandene Online-Formular-Service.
Der persönliche Kontakt mit der Servicestelle Neubauförderung ist innerhalb der Servicezeiten von Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr, möglich.
Die Wohnbauförderungsmittel des Landes Wien sichern die Bereitstellung leistbarer Wohnungen mit hohen ökologischen Standards. Zusätzlich ermöglichen sie Privatpersonen, dem Traum vom eigenen Heim mit Garten ein Stück näher zu kommen.
Außerdem bietet das Land Wien Privatpersonen für die Errichtung von Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Dachgeschossausbauten (jeweils für den Eigenbedarf) Zinsenzuschüsse zu einem Kapitalmarktdarlehen an. Nähere Informationen erhalten Sie auf der jeweiligen unten angeführten Amtshelferseite.

Baustelle Keller aus Vogelperspektive
- Errichtung von Mietwohnungshäusern und Heimen (gilt nicht für Dachgeschossausbauten in Miete)
- Errichtung von Eigentumswohnungshäusern (gilt nicht für Dachgeschossausbauten in Miete)
- Errichtung von Eigenheimen und Eigenheimen als Reihenhäuser (auf Eigengrund)
- Errichtung von Dachgeschossausbauten für den Eigenbedarf
- Errichtung von Kleingartenwohnhäusern und Eigenheimen auf Pachtgrund
Weitergewährung der Förderung bei Weiterverkauf
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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