Allgemeine Informationen
Eigenheime und Reihenhaus-Eigenheime, die von Einzel-Eigentümer*innen eingereicht werden, werden durch Gewährung eines Landesdarlehens gefördert.
Für geförderte Eigenheime gelten technische Richtlinien:
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Fristen und Termine
Bei Eigenheimen oder Reihenhäusern für den Eigenbedarf ist ein vorzeitiger Baubeginn möglich. Eine Zusicherung kann aber nur gewährt werden, wenn:
- die Erfüllung des Förderungszweckes, insbesondere die planerischen und ökologischen Anforderungen, durch eine nachträgliche Überprüfung der Bauausführung bestätigt werden können,
und
- bei Antragstellung um Wohnbauförderung die behördliche Baubewilligung beziehungsweise die Mitteilung höchstens 3 Jahre alt ist (Datum der Ausstellung).
Zuständige Stelle
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G
Telefon: +43 1 4000-74840 (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr)
Fax: +43 1 4000-99-74840
E-Mail: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at
Öffnungszeiten der Servicestelle Neubauförderung:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Sie können Anträge und Unterlagen persönlich zu den Öffnungszeiten, per Post, per Fax, per E-Mail oder per Online-Formular einreichen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Zusage für die Förderung erhalten, bekommen Sie einen Schuldschein für die Eintragung im Grundbuch.
Das Darlehen kann erst ausbezahlt werden, wenn:
- die Eintragung im Grundbuch erledigt ist,
- Sie alle Vorgaben der Förderzusage erfüllt haben und
- eine von der Stadt Wien bestellte Bauaufsicht den Baufortschritt geprüft und die Auszahlung angefordert hat.
Das Darlehen wird in 1 oder 2 Teilen ausgezahlt.
Erforderliche Unterlagen
Für den Förderungsantrag benötigen Sie persönliche Unterlagen und spezielle Antragsformulare. Die Antragsformulare können sie herunterladen oder bei der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten direkt beziehen.
- Einsicht in das Grundbuch über die Liegenschaft, auf der das geförderte Haus errichtet werden soll
- Baubewilligungsbescheid der Baupolizei oder Mitteilung der Baubehörde bei Baubewilligungsverfahren nach § 70a oder § 70b der Wiener Bauordnung
- Im Falle durchgeführter Planwechsel: Planwechselbescheid
- Zugehörige baubehördlich bewilligte Pläne: Originalpläne oder farbige Kopien mit Gleichschriftsbescheinigung oder Identitätsbestätigung. Die Pläne müssen Sie per Post an die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten schicken.
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder: Jahreslohnzettel oder Einkommensteuerbescheide des Vorjahrs und Monatslohnzettel der letzten 3 Monatsbezüge des laufenden Jahres
- Wenn Sie Familienbeihilfe beziehen, müssen Sie dafür eine Bestätigung mitschicken.
Wenn Sie auch eine Zinsenzuschussförderung beantragen, benötigen Sie zusätzlich:
- Darlehensvertrag und Tilgungsplan
Kosten und Zahlung
Keine
Formular
Folgende Beilagen müssen Sie im Online-Formular hochladen oder bei der zuständigen Stelle nachreichen:
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlagen