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Errichtung von Dachgeschossausbauten für den Eigenbedarf - Förderungsantrag

Dachgeschossausbauten für den Eigenbedarf werden mit einem Landesdarlehen gefördert. Sie müssen dafür die Förderungsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen sowie die Vorgaben in den Richtlinien zu Förderungsdarlehen einhalten.

Die Förderung können Sie online beantragen.

Bitte beachten Sie die Beilagen, die Sie in den Online-Antrag hochladen müssen.

Antrag starten

Sie können sich online auch mit Stadt Wien Konto anmelden.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihr Dachgeschoss für sich selbst ausbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung in Form eines Darlehens vom Land Wien bekommen.

Laufzeit, Verzinsung und Rückzahlungen sind in den Richtlinien zu Förderungsdarlehen geregelt.

Zusätzlich können Sie eine Zinsenzuschussförderung bekommen. Die rechtlichen Hinweise dazu finden Sie im Informationsblatt zur Zinsenzuschussförderung: 90 KB PDF.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Fristen und Termine

Zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Förderung darf die behördliche Baubewilligung beziehungsweise die Mitteilung nach § 70a (2) beziehungsweise § 706 Wiener Bauordnung höchstens 3 Jahre alt sein (Datum der Ausstellung).

Die Zinsenzuschussförderung können Sie nur bis Mitte November 2025 beantragen.

Zuständige Stelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G
Telefon: +43 1 4000-74840 (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr)
Fax: +43 1 4000-99-74840
E-Mail: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at
Öffnungszeiten der Servicestelle Neubauförderung: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Bitte beachten Sie:
Bitte bringen Sie Anträge und Unterlagen per Post an Muthgasse 62, 1190 Wien, per Fax an +43 1 4000-997 48 40 oder per E-Mail an neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at ein oder nutzen Sie das vorhandene Online-Formular-Service.
Der persönliche Kontakt mit der Servicestelle Neubauförderung ist innerhalb der Servicezeiten von Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr, möglich.

Verfahrensablauf

Die Förderung und die Zinsenzuschussförderung können Sie mit dem Online-Formular beantragen.

Wenn

  • Sie bereits eine Förderung für die Errichtung Ihres Eigenheimes/Reihenhauses/Eigenheimes auf Pachtgrund oder Kleingartenwohnhauses oder für den Dachgeschossausbau für den Eigenbedarf eingereicht haben oder
  • Ihr Antrag ab dem 19. April 2024 bereits genehmigt wurde,

können Sie den Antrag auf die Zinsenzuschussförderung formlos, zum Beispiel per E-Mail bei der zuständigen Stelle mit dem Darlehensvertrag und dem Tilgungsplan einbringen. Sie erklären sich gleichzeitig damit einverstanden, dass Ihre Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Informationen verarbeitet werden.

Wenn Sie die Zusage für die Förderung erhalten, bekommen Sie einen Schuldschein für die Eintragung im Grundbuch.

Das Darlehen kann erst ausbezahlt werden, wenn:

  • die Eintragung des Pfandrechtes und Veräußerungsverbotes im Grundbuch erledigt ist,
  • Sie alle Vorgaben der Förderzusage erfüllt haben und
  • eine von der Stadt Wien bestellte Bauaufsicht den Baufortschritt geprüft und die Auszahlung angefordert hat.

Erforderliche Unterlagen

Die Antragsformulare können heruntergeladen oder bei der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten direkt bezogen werden.

  • Beilagen, die Sie im Online-Formular hochladen oder bei der zuständigen Stelle nachreichen müssen
  • Grundbucheinsicht über die Liegenschaft, auf der die geförderte Wohnung errichtet werden soll
  • Baubewilligungsbescheid der Baupolizei oder Mitteilung der Baupolizei bei Baubewilligungsverfahren nach § 70a oder § 70b der Wiener Bauordnung
  • Falls ein Planwechsel durchgeführt wurde: Planwechselbescheid
  • Zugehörige baubehördlich bewilligte Pläne: Originalpläne oder farbige Kopien mit Gleichschriftsbescheinigung beziehungsweise Identitätsbestätigung
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder:
    • Jahreslohnzettel oder
    • Einkommensteuerbescheide des Vorjahres und Monatslohnzettel der letzten 3 Monatsbezüge des laufenden Jahres
  • Gegebenenfalls: Familienbeihilfe-Bezugsbestätigung für Kinder
  • Für die Zinsenzuschussförderung zusätzlich: Darlehensvertrag samt Tilgungsplan

Kosten und Zahlung

Keine

Formular

Folgende Beilagen müssen Sie im Online-Formular hochladen oder bei der zuständigen Stelle nachreichen:

Hinweis: Die Originalpläne oder farbigen Kopien mit Gleichschriftsbescheinigung beziehungsweise Identitätsbestätigung müssen per Post an die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten geschickt werden.

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

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