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Errichtung von Kleingartenwohnhäusern und Eigenheimen auf Pachtgrund - Förderungsantrag

Für den Bau von Kleingartenwohnhäusern und Eigenheimen auf Pachtgrund erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung der Stadt Wien. Sie müssen dafür die Förderungsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen sowie die Vorgaben in den Richtlinien zu Förderungsdarlehen einhalten.

Bitte beachten Sie die Beilagen, die Sie in den Online-Antrag hochladen müssen.

Antrag starten

Sie können sich online auch mit Stadt Wien Konto anmelden.

Allgemeine Informationen

Die Stadt Wien fördert die Errichtung von Kleingartenwohnhäusern und Eigenheimen auf Pachtgrund. Die Förderung erfolgt über Annuitätenzuschüsse zu einem Darlehen einer Bank oder Bausparkasse. Annuitätenzuschüsse sind Zuschüsse des Landes Wien, die den Förderungswerber*innen einen Teil der Rückzahlung des Bankdarlehens abnehmen. Zu den halbjährlichen Tilgungsstichtagen (z. B. 1. Mai und 1. November) zahlt das Land Wien seinen Darlehensrückzahlungsanteil direkt auf das Bankkonto der Förderwerber*innen ein.

Für geförderte Kleingartenwohnhäuser und Eigenheime auf Pachtgrund gelten technische Richtlinien: Technische Richtlinie Neubau der Abteilung Technische Stadterneuerung (150 KB PDF)

Zusätzlich können Sie eine Zinsenzuschussförderung bekommen. Die rechtlichen Hinweise dazu finden Sie im Informationsblatt zur Zinsenzuschussförderung (90 KB PDF).

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Sie müssen die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen erfüllen.

Lautet die Flächenwidmung "Kleingartengebiet - Grünland - Ganzjähriges Wohnen", dürfen nur Kleingartenhäuser errichtet werden. Da keine wirkliche Baulandwidmung vorliegt, dürfen keine Eigenheime errichtet werden. Die Förderung wird unabhängig von der Art der Nutzungsberechtigung (Eigentum, Pacht, Unterpacht) der Parzelle gewährt.

Förderungsfähig sind grundsätzlich nur Wohngebäude, die den Wärmeschutzanforderungsrichtlinien der Abteilung Technische Stadterneuerung (MA 25) entsprechen: Technische Richtlinie Neubau der Abteilung Technische Stadterneuerung (150 KB PDF)

Fristen und Termine

Zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Förderung darf die behördliche Baubewilligung beziehungsweise die Mitteilung nach § 70a (2) beziehungsweise § 706 Wiener Bauordnung höchstens 3 Jahre alt sein (Datum der Ausstellung).

Die Zinsenzuschussförderung können Sie nur bis Mitte November 2025 beantragen.

Zuständige Stelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G
Telefon: +43 1 4000-74840 (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr)
Fax: +43 1 4000-99-74840
E-Mail: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at
Öffnungszeiten der Servicestelle Neubauförderung: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Sie können Anträge und Unterlagen persönlich zu den Öffnungszeiten, per Post, per Fax, per E-Mail oder per Online-Formular einreichen.

Verfahrensablauf

Die Förderung und die Zinsenzuschussförderung können Sie mit dem Online-Formular beantragen.

Wenn

  • Sie bereits eine Förderung für die Errichtung Ihres Eigenheimes/Reihenhauses/Eigenheimes auf Pachtgrund oder Kleingartenwohnhauses oder für den Dachgeschossausbau für den Eigenbedarf eingereicht haben oder
  • Ihr Antrag ab dem 19. April 2024 bereits genehmigt wurde,

können Sie den Antrag auf Zinsenzuschussförderung formlos, zum Beispiel per E-Mail, bei der zuständigen Stelle mit dem Darlehensvertrag und dem Tilgungsplan einbringen. Sie erklären sich gleichzeitig damit einverstanden, dass Ihre Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Informationen verarbeitet werden.

Erforderliche Unterlagen

Die Antragsformulare können Sie herunterladen oder bei der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten direkt beziehen.

  • Beilagen, die Sie im Online-Formular hochladen oder bei der zuständigen Stelle nachreichen müssen
  • Kopie des (Unter-)Pachtvertrages
  • Grundbucheinsicht über die Liegenschaft, auf der das geförderte Haus errichtet werden soll, falls es sich um einen Eigengrund handelt
  • Baubewilligungsbescheid der Baupolizei
    Baubewilligungsbescheid oder Mitteilung der Baubehörde bei Kleingartenwohnhäusern und Baubewilligungsverfahren nach § 70a oder § 70b der Wiener Bauordnung
  • Im Falle durchgeführter Planwechsel: Planwechselbescheid
  • Zugehörige baubehördlich bewilligte Pläne: Originalpläne oder farbige Kopien mit Gleichschriftsbescheinigung beziehungsweise Identitätsbestätigung. Die Pläne müssen Sie per Post an die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten schicken.
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder: Jahreslohnzettel oder Einkommensteuerbescheide des Vorjahres und Monatslohnzettel der letzten 3 Monatsbezüge des laufenden Jahres
  • Wenn Sie Familienbeihilfe beziehen, müssen Sie dafür eine Bestätigung mitschicken.

Wenn Sie auch eine Zinsenzuschussförderung beantragen, benötigen Sie zusätzlich:

  • Darlehensvertrag und Tilgungsplan

Kosten und Zahlung

Keine

Formular

Folgende Beilagen müssen Sie im Online-Formular hochladen (ausgefüllt, unterschrieben und wieder eingescannt) oder bei der zuständigen Stelle nachreichen:

Hinweis: Der Originalplan muss per Post an die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten geschickt werden.

Zusätzliche Informationen

  • Zur Gewährung des Annuitätenzuschusses darf das Darlehen 36.340 Euro (Sockelbetrag) betragen. Für jedes Kind kann das bezuschussbare Darlehen um 1.820 Euro aufgestockt werden.
  • Höhe der Annuitätenzuschüsse:
    • Jeweils 6 Prozent der Darlehenssumme (z. B. von 36.340 Euro) in jedem der ersten 5 Jahre der Tilgung.
    • Jeweils 3 Prozent der Darlehenssumme (z. B. von 36.340 Euro) in den Jahren 6 bis 10 der Tilgung.
  • Bezuschussfähige Bankdarlehen müssen mindestens 15 Jahre Laufzeit und eine sehr niedrige Verzinsung aufweisen. Die Verzinsung darf nicht höher als ortsüblich sein.

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

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