Förderungen für Kleingartenwohnhäuser

Luftansicht der Kleingartenanlagen auf der Schmelz

Luftansicht der Kleingartenanlagen auf der Schmelz

In Wien gibt es rund 30.000 Kleingartenparzellen, von denen sich rund 18.000 auf städtischem Grund befinden. Immer häufiger werden Kleingärten über längere Zeit im Jahr als Wohnsitz in grüner und ruhiger Lage genutzt.

Dem Wunsch vieler Kleingärtner*innen entsprechend schuf die Stadt Wien die gesetzliche Möglichkeit, Baubewilligungen in Kleingärten zu erwirken, die zur Errichtung eines 50 Quadratmeter großen Kleingartenwohnhauses und zum ganzjährigen Bewohnen berechtigen.


Bauen im Kleingarten

Wie alle Bauführungen unterliegt auch die Errichtung eines Kleingartenwohnhauses den landesgesetzlichen Vorschriften (Kleingartengesetz, Bauordnung). Es empfiehlt sich daher, solche Bauführungen von Fachleuten (Baumeister*in, Architekt*in) nach vorheriger Beratung durchführen zu lassen. Grundsätzlich darf die Grundfläche eines Kleingartenhauses 35 Quadratmeter nicht übersteigen; bei Kleingartenwohnhäusern darf dieses Ausmaß 50 Quadratmeter nicht übersteigen. In jedem Fall müssen 75 Prozent des Kleingartens mit Rasen, Büschen oder Bäumen bestanden sein.

Baubewilligungen in Kleingärten

Beratung

Förderungen für Neubau

Für den Neubau eines Kleingartenwohnhauses gewährt das Land Wien Wohnbauförderungsmittel.

Kauf von städtischen Kleingärten

Städtische Kleingärten können seit Februar 2021 nicht mehr gekauft werden.

Widmung für ganzjähriges Wohnen

Ganzjähriges Wohnen sowie die Errichtung eines 50 Quadratmeter großen Kleingartenwohnhauses sind laut Gesetz nur in Kleingartenanlagen mit der Widmung "Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen" zulässig.

Das dafür notwendige Umwidmungsverfahren wird von der Fachabteilung MA 21 eingeleitet.
Information und persönliche Betreuung bietet die Servicestelle Stadtentwicklung.

Anträge hiezu sind im Wege der Bezirks-Kleingartenkommission einzubringen, die am Amtssitz der jeweiligen Bezirksvorstehung eingerichtet ist.

Voraussetzung für eine solche Widmung sind unter anderem eine frostsichere Trinkwasserleitung, ein Kanalanschluss und ausreichende umweltfreundliche Energieversorgung.

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Kontaktformular