Die Abteilung Stadtteilplanung und Flächenwidmung (MA 21) wurde nach Gebietszuständigkeit geteilt:
- MA 21 A - Innen-Südwest - zuständig für die Bezirke 1, 3 bis 19 und 23
- MA 21 B - Nordost - zuständig für die Bezirke 2 und 20 bis 22
Die Magistratsabteilungen 21 A und B sichern durch nachhaltige, städtebauliche Planungsqualität die Ziele innovativer Stadtentwicklung. Flächenwidmungs- und Bebauungspläne schaffen die rechtlichen Voraussetzungen für Stadtentwicklung.
Bei Fragen zu Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen wenden Sie sich direkt an die Servicestelle Stadtentwicklung. Hier erhalten Sie Auskünfte zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, zu Widmungsänderungen, Widmungsverfahren, zur Wiener Bauordnung sowie zu weiteren Themen der Stadtteilplanung.
Themen
- Flächenwidmungs- und Bebauungsplan
- Vorhaben und Projekte der Wiener Stadtentwicklung
- Bürger*innen-Beteiligung in der Stadtentwicklung
Über die Abteilung
- Aufgaben laut Geschäftseinteilung
- Leistungsbericht