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Stadt Wien - Stadtteilplanung und Flächenwidmung (MA 21)

Die Abteilung Stadtteilplanung und Flächenwidmung (MA 21) wurde nach Gebietszuständigkeit geteilt:

Die Magistratsabteilungen 21 A und B sichern durch nachhaltige, städtebauliche Planungsqualität die Ziele innovativer Stadtentwicklung. Flächenwidmungs- und Bebauungspläne schaffen die rechtlichen Voraussetzungen für Stadtentwicklung.

Bei Fragen zu Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen wenden Sie sich direkt an die Servicestelle Stadtentwicklung. Hier erhalten Sie Auskünfte zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, zu Widmungsänderungen, Widmungsverfahren, zur Wiener Bauordnung sowie zu weiteren Themen der Stadtteilplanung.

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Informationen zum Datenschutz zu Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen und zu Ihren Rechten als betroffene Person.

Kontakt

Stadt Wien - Servicestelle Stadtentwicklung

Telefon: +43 1 4000-8840
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