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Stadt Wien - Stadtteilplanung und Flächenwidmung Nordost (MA 21 B)

  • Information
    Die MA 21 B ist zuständig für die Bezirke 2 und 20 bis 22.
  • Zeit
    Parteienverkehr - Servicestelle Stadtentwicklung (gemeinsam mit der MA 21 A):
    Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr
    Dienstag und Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr
    an gesetzlichen Feiertagen, Karfreitag, 24.12. und 31.12. geschlossen
    Amtsstunden:
    Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
    Karfreitag, 24.12. und 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr
    an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
  • Kontakt

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  • Letzte Aktualisierung: 07.10.2025, 13.37 Uhr
  • Eindeutige ID dieses Inhalts: b177ac26-852f-4a77-a03c-1b90311c6070
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Nutzungsbedingungen

Dieser Inhalt wird von der Stadt Wien kostenfrei gemäß Creative Commons CC-BY 4.0 zur Verfügung gestellt.

Bei Fragen zu Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen wenden Sie sich direkt an die Servicestelle Stadtentwicklung. Hier erhalten Sie Auskünfte zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, zu Widmungsänderungen, Widmungsverfahren, zur Wiener Bauordnung sowie zu weiteren Themen der Stadtteilplanung.

Die MA 21 B sichert durch nachhaltige, städtebauliche Planungsqualität die Ziele innovativer Stadtentwicklung. Flächenwidmungs- und Bebauungspläne schaffen die rechtlichen Voraussetzungen für Stadtentwicklung.

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