Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Der persönliche Kund*innen-Kontakt und die Akteneinsicht vor Ort ist nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.
Allgemeine telefonische Anfragen werden beim Infopoint unter +43 1 4000-744 98 entgegengenommen.
Verfahrensbezogene Anfragen richten Sie bitte an die jeweils zuständigen Sachbearbeiter*innen. Diese entnehmen Sie den behördlichen Schreiben.
Schriftliche Anliegen können Sie per E-Mail an ks@ma50.wien.gv.at einbringen.
Die Wiener Schlichtungsstelle ist zuständig für:
- Durchsetzung der Mieter*innen- und Vermieter*innen-Rechte, zum Beispiel Mietzins- oder Betriebskostenüberprüfungen und Bestreitungen der Größe Ihre Nutzflächen
- Nutzwertfestsetzungen im Bereich des Wohnungseigentums
Die Wiener Schlichtungsstelle ist eine Behörde und keine Interessenvertretung von Mieter*innen, Vermieter*innen oder Wohnungseigentümer*innen.
Kontakt
- 19., Muthgasse 62
- Telefon: +43 1 4000-74498
- E-Mail: ks@ma50.wien.gv.at
Bitte beachten Sie, welches Dezernat für Ihr Anliegen zuständig ist:
- Dezernat I: Mietrechtsgesetz
- Dezernat II: Sanierung, WEG, WGG, Mietzinsüberprüfung im Förderungsrecht, HeizKG, Durchführung von notwendigen Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten
Öffnungszeiten
Während der Amtsstunden können Sie nur schriftliche Unterlagen abgeben:
- Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr, Freitag bis 13 Uhr
Aufgabenbereiche
- Genossenschaftliche Nutzung
- Heizkostenabrechnung
- Information zu wesentliche Neuerungen/Änderungen durch Wohn- und Mietrechtsnovellen
- Miete
- Wohnungseigentum
Verfahren
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Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.08 Uhr
- Eindeutige ID dieses Inhalts: a1c98135-8ce8-4a64-817e-9d0bdde5cd18
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