Einwanderung und Aufenthalt

Ab 1. Mai 2024 wechseln die zuständigen Stellen der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) für folgende Anträge:

Für Anträge auf Daueraufenthalt EU von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten sind ab 1. Mai 2024 die Außenstellen 4.0 bis 4.6 zuständig.

Für Anträge auf den Umstieg von einer Aufenthaltsberechtigung oder einer Aufenthaltsberechtigung plus gemäß dem Asylgesetz auf eine Niederlassungsbewilligung oder Rot-Weiß-Rot-Karte plus ist ab 1. Mai 2024 das Referat 1.1 zuständig.

Für Anträge auf den Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV (Brexit) sind ab 1. Mai 2024 die EWR-Außenstellen zuständig.

Sie möchten aus einem anderen Land nach Österreich kommen und hier längere Zeit leben?

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welchen Aufenthaltstitel Sie benötigen, hängt zum Beispiel davon ab, welche Staatsangehörigkeit Sie haben, wie lange Sie in Österreich bleiben und ob Sie hier arbeiten, studieren oder mit Ihrer Familie leben möchten.

Beantworten Sie die folgenden Fragen und erfahren Sie, ob Sie einen Aufenthaltstitel beantragen können. Wenn ja, erhalten Sie weitere Informationen zur Antragstellung, zum Beispiel welche Unterlagen Sie brauchen und welche Stelle für Sie zuständig ist.

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Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie uns unter der Telefonnummer +43 1 4000-3535 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an servicecenter@ma35.wien.gv.at. Das Team der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) informiert Sie gerne.

Kontakt zum Fachbereich Einwanderung (MA 35)

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