- Was: Verwaltungsstrafe für Verkehrsdelikte
- Beispiel: Falschparken, Parken ohne gültigen Parkschein
- Wer: Lenker*innen eines Kraftfahrzeuges
- Zustellung: direkt am Fahrzeug
- Wie viel: 50 Euro
- Einzahlungsfrist: 14 Tage ab Ausstellung
- Einspruchsmöglichkeit: keine
- Folgen:
- Rechtzeitig eingezahlt: Es wird kein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
- Nicht rechtzeitig eingezahlt: Erhalt einer Anonymverfügung oder einer Strafverfügung mit eventuell vorausgehender Lenker*innen-Erhebung; Verwaltungsstrafverfahren wird eingeleitet
- Rechtsanspruch: nein; das Organ entscheidet über die Ausstellung einer Organstrafverfügung oder Anzeige
Frist und mögliche Folgen
Wenn Sie die Organstrafverfügung korrekt und rechtzeitig einzahlen, ist das Verfahren sofort beendet. Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen ab dem Ausstellungsdatum unter Angabe der Zahlungsreferenz erfolgen.
Wenn Sie nicht, zu wenig oder zu spät zahlen, erhalten Sie eine Anonymverfügung, Lenker*innen-Erhebung oder Strafverfügung. Ein verspätet oder vermindert einbezahlter Betrag wird im folgenden Verfahren auf den Strafbetrag angerechnet.
Informationen zu Rechnungen und Zahlungen (MA 6 - BA 32)
Zahlungsarten:
- Bareinzahlung bei Post-Partnern, den Stadtkassen oder einem Bankinstitut (auch mittels Einscannen des QR-Codes auf der Organstrafverfügung möglich)
- Per Überweisungsauftrag (auch mittels Einscannen des QR-Codes auf der Organstrafverfügung möglich)
- Mittels E-Banking (auch mittels Einscannen des QR-Codes auf der Organstrafverfügung möglich)
Die Bankverbindung lautet:
- Empfängerin: Stadt Wien
- Zusatzinfo: MA 6 - BA 32, Strafen
- IBAN: AT13 1200 0100 2281 3611
- SWIFT/BIC: BKAUATWWXXX
Beachten Sie dabei unbedingt folgende Punkte:
- Verwenden Sie die Original-Zahlungsanweisung: Dort finden Sie die automationsunterstützt lesbare, vollständige und richtige Identifikationsnummer des Beleges.
- Geben Sie beim E-Banking die Identifikationsnummer (beginnend mit 3 Nullen) als Zahlungsreferenz an. Wenn Sie das nicht tun, kann die Zahlung technisch nicht zugeordnet werden. Somit gilt die Organstrafverfügung als nicht bezahlt und ein Verwaltungsstrafverfahren wird eingeleitet.
- Bewahren Sie die Einzahlungsbelege für mindestens 12 Monate auf. Bei Unklarheiten können Sie damit die geleistete Zahlung nachweisen.
Gegen eine Organstrafverfügung können Sie kein Rechtsmittel einlegen. Das heißt, Sie können keinen Einspruch erheben. Die Strafe wird nicht überprüft oder herabgesetzt. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Strafe zu Unrecht ausgestellt wurde, ist die Durchführung eines Verwaltungsstrafverfahrens notwendig. Zahlen Sie den Strafbetrag nicht ein.
Ein Einspruch kann erst gegen eine Strafverfügung erhoben werden.
Bei Anzeigelegung erhalten Sie nicht zwingend eine Verständigung am Fahrzeug. Die Hinterlegung am Fahrzeug ist nicht zwingend erforderlich. Sie erhalten entweder eine Anonymverfügung oder eine Strafverfügung mit der Post.
Rechtsgrundlage: Verwaltungsstrafgesetz 1991 § 50