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Kontaktdaten auf Parkstrafen

Hinweis: Gegen eine Organstrafverfügung oder Anonymverfügung können Sie kein Rechtsmittel einlegen. Das heißt, Sie können keinen Einspruch erheben. Die Strafe wird nicht überprüft oder herabgesetzt. Die Zahlungsfrist wird auch bei Kontaktaufnahme mit der Abteilung Parkraumüberwachung (MA 67) weder aufgehoben noch verlängert.

Kontakt telefonisches Kund*innen-Service

  • Telefon: +43 1 4000-6700
    • Montag bis Mittwoch und Freitag von 8 bis 15.30 Uhr
    • Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr
    • Nicht an gesetzlichen Feiertagen
    • Karfreitag, 24. und 31. Dezember von 8 bis 11.30 Uhr

Kontakt schriftliches Kund*innen-Service

Organstrafverfügung oder Anzeige

Anonymverfügung

Strafverfügung

Kontaktadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Abteilung Parkraumüberwachung sind im Erläuterungstext der Strafverfügungen angegeben.

Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung - Überblick Wien

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Stadt Wien - Parkraumüberwachung

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