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Anwohner*innen-Parken im 5. Bezirk - Margareten

Anwohner*innen-Parkplätze im mobilen Stadtplan

Im 5. Bezirk gibt es Parkplätze, die für Anwohner*innen reserviert sind. Diese sollen die Parkmöglichkeiten im eigenen Bezirk verbessern.

Nutzung mit Parkpickerl oder Behinderten-Parkausweis

Das Abstellen von Fahrzeugen auf Anwohner*innen-Parkplätzen ist nur mit Parkpickerl für Bewohner*innen des 5. Bezirkes erlaubt. Als Bewohner*in mit Parkpickerl sind Sie berechtigt, Anwohner*innen-Parkplätze im gesamten Bezirk ohne Zusatzkosten zeitlich unbegrenzt zu nutzen.

Fahrzeuge, die mit einem Parkausweis für Behinderte gemäß § 29b StVO gekennzeichnet sind, dürfen auf diesen Parkplätzen ohne Zusatzkosten zeitlich unbegrenzt parken.

Zeitlich begrenzte Nutzung durch Betriebe und soziale Dienste

  • Zeitraum: Montag bis Freitag, werktags, von 8 bis 16 Uhr
  • Betriebe mit Betriebssitz im Bezirk
  • Betriebe ohne Betriebssitz im Bezirk, die regelmäßige handwerkliche Servicetätigkeiten ausführen und soziale Dienste der Wiener Sozialhilfeträger und deren anerkannte Einrichtungen
  • Kleintransporteure mit Fahrzeugen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht
    • Voraussetzungen: Kennziffer "20" als Verwendungsbestimmung im Zulassungsschein und Kennzeichentafel endet auf "KT"

Anwohner*innen-Parkplätze im Stadtplan

Standorte der Anwohner*innen-Parkplätze im 5. Bezirk

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Anwohner*innen-Parkplätze nach Bezirk

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