Industrie- und Gewerbelärm - Lärm- und Schallschutz

ein Mann schneidet Holz mit einer elektrischen Holzsäge

Bei Betrieben im dicht bebauten Stadtgebiet können störende Belastungen durch Gewerbelärm auftreten. Er entsteht durch Arbeiten mit speziellen Maschinen, durch den Verkehr innerhalb oder außerhalb des Betriebsgeländes oder durch die Haustechnik (zum Beispiel Lüftungsanlagen).

Als Sonderfall des Gewerbelärms gilt der Baulärm. Bei dieser Lärmart ist die Lärmintensität sehr hoch, aber zeitlich beschränkt.

Ein speziell in dicht bebauten Gebieten oft genanntes Problem sind Lärmstörungen durch den Betrieb von Gaststätten.

Beschwerden bei Lärmbelästigung

Beschwerden von Anrainerinnen und Anrainern über Lärmbelästigung durch Gewerbebetriebe werden von den Magistratischen Bezirksämtern entgegengenommen. In der Regel wird ein Gutachten erstellt, um die Lärmsituation zu erfassen. Die Lärmbelastung wird amtsärztlich überprüft und bewertet. Wird sie als unzumutbar eingestuft, kann die Gewerbebehörde entsprechende Abhilfemaßnahmen anordnen.

Tipps für Gewerbetreibende

Lärmschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Gewerbe- und Industrielärm betrifft nicht nur Anrainerinnen und Anrainer. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind unmittelbar betroffen. Lärmbedingte Schwerhörigkeit gehört noch immer zu den häufigsten Berufskrankheiten. Gehörschutzvorschriften sollten am Arbeitsplatz genauso ernst genommen werden wie Hinweise über Brandgefahren oder giftige Chemikalien.

Die Arbeitsinspektion und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt informieren über Lärm am Arbeitsplatz. Das Arbeitsinspektorat nimmt Beschwerden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entgegen.

Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen

Errichtung von Gewerbe- und Industriebetrieben sowie von Gasthäusern

Die Erfahrung zeigt, dass mit wesentlich weniger Lärmbelästigungen zu rechnen ist, wenn bereits im Planungsstadium bei der Errichtung von Gewerbe- und Industriebetrieben sowie von Gasthäusern die Voraussetzungen für "lärmfreies Betreiben" berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Projektsprechtage für Klein- und Mittelbetriebe in den Magistratischen Bezirksämtern hingewiesen, in denen unter anderem auch der Lärmschutz behandelt wird.

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