MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

Bitte bringen Sie Anträge und Unterlagen per Post oder E-Mail und weitere Anliegen telefonisch bei der jeweiligen Servicestelle ein. Eine persönliche Beratung vor Ort ist nur mit Termin möglich.

Bitte wenden Sie sich bei speziellen Anfragen an die jeweilige Servicestelle:

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Über die Abteilung

Die Abteilung ist die zentrale Anlaufstelle für Wohnbeihilfe, geförderten Wohnbau und für wohnrechtliche Angelegenheiten. Zentrales Ziel ist es, den geförderten Wohnbau attraktiv und leistbar zu gestalten sowie die Mietrechte und die Vermietungsrechte durchzusetzen.

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