Wohnungskommission - Empfehlungen für Gemeindewohnungen in sozialen oder persönlichen Härtefällen
Bitte beachten Sie: Für die Bearbeitung durch die Wohnungskommission ist ein bereits eingebrachter und schriftlich beantworteter Antrag bei der Wohnberatung Wien erforderlich. Wenn Sie Ihre Geschäftszahl anführen, erleichtert das die Zuordnung Ihres Anliegens. Geben Sie bei der Terminreservierung Ihre Akten- bzw. Geschäftszahl im Format "1234…/20.." an. Diese finden Sie auf dem Schreiben/der E-Mail der Wohnberatung Wien unter "GZ WRW..". Sollten Sie noch keinen Antrag für begründeten Wohnbedarf eingebracht haben, wenden Sie sich bitte an die Wohnberatung Wien.
Die Wohnungskommission ist eine Servicestelle. Sie beurteilt Ihr Wohnungsansuchen und kann, falls es sich um einen Härtefall handelt, eine Ausnahme von den Vergaberichtlinien empfehlen.
Die Vergaberichtlinien legen fest, wie und an wen Gemeindewohnungen vergeben werden können. Wenn durch diese Richtlinien für Sie als Interessent*in ein sozialer Härtefall besteht oder die Entscheidung als ungerecht empfunden wird, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Wohnungskommission zu wenden.
Bitte beachten Sie, dass bei einer persönlichen Vorsprache lediglich der Sachverhalt aufgenommen wird. Die Entscheidung der Kommission erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Servicestelle
Da bei einem persönlichen Vorsprachetermin keine Entscheidung getroffen wird, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Ansuchen und Anliegen schriftlich einzubringen. Telefonisch erreichen Sie die Servicestelle Montag bis Freitag (werktags) von 8 bis 12 Uhr.
Wohnungskommission
E-Mail: wk@ma50.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-74560
Eine persönliche Beratung vor Ort ist nur mit Termin möglich. Bitte wählen Sie die Online-Terminreservierung je nach Ihrem Wohnsitz aus:
Bezirk 1, 2, 6, 7, 8, 9, 20 oder außerhalb von Wien
Bezirk 3, 4, 10 oder 11
Bezirk 5, 12, 13 oder 23
Bezirk 14, 15, 16, 17, 18 oder 19
Bezirk 21 oder 22
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- Letzte Aktualisierung: 28.11.2025, 16.03 Uhr
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