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Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Wohnungskommission

Verantwortlicher

Diese Informationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten vom oben angeführten Verantwortlichen für folgende Zwecke aufgrund folgender Rechtsgrundlagen verarbeitet werden:

Zweck

Die Wohnungskommissionen sind für Vergabe von Gemeindewohnungen unter Berücksichtigung individueller Umstände zuständig.

Bürger*innen, die bereits über ein Wiener-Wohnticket verfügen oder die kein Wiener-Wohnticket erhalten haben, haben die Möglichkeit, bei den Wohnungskommissionen Fälle nochmals überprüfen zu lassen. Diese können gegebenenfalls in begründeten Fällen ein Abgehen von den Vergaberichtlinien empfehlen.

Rechtsgrundlagen

  • Wiener Stadtverfassung (WStV), LGBl. Nr. 28/1968 idgF, insbesondere § 82 WStV
  • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung)
  • Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 27.1.1984, Pr.Zl.: 3885; Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 29.9.1997, Pr.Zl.: 401/97-GWS

Registerabfragen

Im Zuge des Verfahrens wurden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • ZMR (Zentrales Melderegister)

Übermittlung von personenbezogenen Daten

Zum Zweck der Bearbeitung und Beantwortung des Anliegens werden personenbezogene Daten auf Basis von § 91 Abs. 4 WStV iVm § 33 Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien (GOM) idgF iVm Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien (GEM) idgF und gegebenenfalls abgeschlossener Datenschutzverträge an zur Bearbeitung zuständige Stellen des Magistrats der Stadt Wien weitergeleitet:

  • Geschäftszahl
  • Vorname, Nachname, Titel
  • Derzeitige Wohnadresse
  • Geburtsdatum
  • Monatliches Nettoeinkommen
  • Staatsbürgerschaft oder Daueraufenthalt EU
  • Erreichbarkeit (Telefon, Mobil, E-Mail et cetera)
  • Daten zur Wunschwohnung (Bezirk, Größe, Ausstattung, Kosten)
  • Ansuchensbegründung (zusätzliches freiwilliges Kund*innenvorbringen - gerichtliche Unterlagen, Pflegschaftsnachweis, Scheidungsurteil et cetera)
Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Ihre personenbezogenen Daten werden auf Basis des derzeit geltenden Akten- und Skartierungsplanes 7 Jahre nach Erledigung des Anliegens gelöscht.

Betroffenenrechte

Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde:

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für eine qualitätsvolle Bearbeitung des Anliegens erforderlich.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenz:
  • Sie erhalten keine Informationen über den Bearbeitungsstand und die Erledigung Ihres Anliegens.

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling statt.

Datenschutzbeauftragter

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien unter datenschutzbeauftragter@wien.gv.at zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

Kontaktformular

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