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Magistratsabteilung 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

Leistungsberichte der Magistratsdienststellen

Die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) ist für die Förderung des Wohnungsneubaus sowie der Wohnhaus- und Wohnungssanierung, für die Wohnbeihilfe und die Bewilligung von Eigenmittelersatzdarlehen zuständig. In ihren Verantwortungsbereich fallen weiters die Wohnbauforschung, die Wahrnehmung der internationalen Beziehungen im Bereich Wohnbau und Stadterneuerung, die Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen sowie die Schlichtungsstelle. Diese beschäftigt sich mit Mietzins- und Betriebskostenüberprüfungen, Nutzwertfestsetzungen und Hauptmietzinserhöhungen im Zuge einer Wohnhaussanierung. Außerdem fungiert die Abteilung als Geschäftsstelle für die Wohnungskommissionen (soziale Wohnungsvergabe).

Weiterführende Informationen zum Inhalt: Zur Fachabteilung Kontaktadressen

Projekt- und Schwerpunktüberblick

Im Jahr 2025 hat die MA 50 Maßnahmen umgesetzt, um finanzielle Belastungen sozialer Haushalte zielgerichteter abzufedern und die Wirksamkeit der Regelungen zu erhöhen. Bei der Wohnbeihilfe wurden die noch neuen Regelungen überarbeitet und das Antragsverfahren angepasst.

Die Bewilligungskriterien wurden anhand der Erfahrungen aus dem Vorjahr präzisiert, ein digitales Antragsformular und ein standardisiertes Prüfverfahren eingeführt und eine Möglichkeit zur rückwirkenden Gewährung von Wohnbeihilfe etabliert. Besondere Erleichterungen für Haushalte mit Menschen mit Behinderung sowie für selbstständig tätige Alleinerziehende wurden operativ verankert.

Auch die Novellierung der Sanierungs und Dekarbonisierungsverordnung wurde mit einem klaren Umsetzungsfokus durchgeführt. Die MA 50 hat die Förderleitlinien und Antragsprozesse angepasst, Einkommensobergrenzen technisch implementiert und die Fördersätze für altersgerechte Wohnungsumbauten für Personen über 60 Jahren erhöht.

Objektförderungsmaßnahmen (Neubau, Wohnhaus- und Wohnungssanierung)

Im Jahr 2025 wurden für 4.054 neu zu errichtende Wohneinheiten (davon 205 Heimplätze) und 147 Lokale Landesdarlehen in der Höhe von insgesamt 400,41 Millionen Euro zugesichert. Davon waren 1.320 SMART-Wohnungen, auf sie entfielen rund 37,73 Millionen Euro Zusatz-Landesdarlehen.

Thermisch-energetische Sanierung: Für 128 Wohnhäuser wurden 45,44 Millionen Euro nicht rückzahlbare Einmalzuschüsse zur Verfügung gestellt. Die förderbaren Sanierungskosten betrugen 196,25 Millionen Euro.

Förderzusagen ergingen zu 46 Sockel- und Total-Sanierungen, 114 Maßnahmen zugunsten Menschen mit Behinderung, Einbauten von Aufzügen, Anträgen zur Erhöhung des Wohnkomforts sowie der Gebäudesicherheit, 43 Erhaltungsmaßnahmen bei Wohnhäusern sowie zu einem Wohnheim. Die Sanierungskosten betrugen insgesamt 541,58 Millionen Euro. Es wurden 110,81 Millionen Euro an einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt, davon 11,18 Millionen Euro Ökobeiträge, 64,74 Millionen Euro an Annuitätenzuschüssen beziehungsweise laufenden Zuschüssen (kumuliert über die gesamte Laufzeit) und rund 64,77 Millionen Euro an Förderungsdarlehen.

Für die Förderung von 4.582 Sonnenschutzmaßnahmen, 751 Sicherheitstüren, 376 Behindertenmaßnahmen, 1.147 Fernwärmeanschlüssen, 1.928 innovativen Heizungen, 134 thermisch-energetischen Sanierungsmaßnahmen, 329 Dekarbonisierungsprämien, 106 altersgerechten und barrierefreien Umbauten sowie 225 weiteren Sanierungsmaßnahmen erhielten Mieterinnen und Mieter beziehungsweise Eigentümerinnen und Eigentümer nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von 29,39 Millionen Euro.

Subjektförderungsmaßnahmen (Wohnbeihilfe und Eigenmittelersatzdarlehen)

Im Jahr 2025 wurde die Wohnbeihilfe nahezu ausschließlich nach neuer Rechtslage (WrWbG) bezogen: 38.387 Haushalte erhielten die „Wohnbeihilfe Neu“ und nur noch 859 Haushalte die „Wohnbeihilfe alt“. Das Gesamtausmaß der Wohnbeihilfe betrug rund 71,78 Millionen Euro.

Es wurden 690 Eigenmittelersatzdarlehen im Gesamtausmaß von 6,3 Millionen Euro gewährt.

Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

2025 wurden 1.074 Anträge auf Betriebskostenüberprüfungen, 2.985 Anträge auf Mietzinsüberprüfungen, 15 Anträge auf Hauptmietzinserhöhungen, 640 Anträge auf Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, 52 Anträge in Nutzwert- und Mietwertfestsetzungen, 91 Anträge auf Prüfung von Ablöseforderungen, 117 Anträge nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, 23 Anträge auf Festsetzung des Aufteilungsschlüssels, 291 Legungsanträge, 702 Anträge auf Feststellung der rückforderbaren Kaution, 505 Anträge nach dem Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz und 2.383 Anträge auf sonstigem Sachgebiet (unter anderem Investitionsersatz, Anerkennung als Hauptmieterin beziehungsweise Hauptmieter) entschieden.