Strahlenschutzangelegenheiten (MA 64)
Die Zuständigkeit der Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht im Strahlenschutz besteht ausschließlich für den nichtmedizinischen und nichtgewerblichen Bereich.
Die Ausübung einer Tätigkeit mit Strahlenquellen wie Röntgen-Einrichtungen oder radioaktive Stoffe erfordert Bewilligungen nach dem Strahlenschutzgesetz 2020 - StrSchG 2020. Der*die Bewilligungsinhaber*in hat Strahlenschutzbeauftragte zu bestellen. Ausnahmen von der Bewilligungspflicht sind im § 7 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung 2020 - AllgStrSchV 2020 genannt.
Wenn die Tätigkeit bautechnische Schutzmaßnahmen erfordert, ist ein 2-stufiges Bewilligungsverfahren durchzuführen (Errichtungsbewilligung und Tätigkeitsbewilligung). Ansonsten ist ein 1-stufiges Verfahren (Tätigkeitsbewilligung) ausreichend.
Personen, die strahlenexponiert sind, brauchen eine Genehmigung als externe Arbeitskräfte, wenn sie:
- selbst keine Tätigkeiten im Sinne des Strahlenschutzgesetzes 2020 ausüben.
- nicht bei einem*einer Bewilligungsinhaber*in beschäftigt sind, aber in deren bewilligten Kontroll- und Überwachungsbereichen arbeiten.
Amtswege - Anträge und Bekanntgabe
- Errichtungsbewilligung - Antrag
- Tätigkeitsbewilligung – Antrag
- Wechsel von Strahlenschutzbeauftragten - Bekanntgabe
- Genehmigung externer Arbeitskräfte - Antrag
Kontakt
- Bewilligungen im nichtmedizinischen und nichtgewerblichen Bereich: Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht - Energie
- Bewilligungen im gewerblichen Bereich:
- Gewerbebetriebe müssen ihren Antrag beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt stellen.
- Betriebe nach Anlage 3 oder 5 der Gewerbeordnung (z. B. IPPC- und SEVESO-Anlagen) müssen Ihren Antrag bei der Abteilung Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63) stellen.
- Bewilligungen für Betriebe, die dem Abfallwirtschaftsgesetz unterliegen:
- Abfallbetriebe, die dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 unterliegen, müssen ihren Antrag bei der Abteilung Umweltschutz (MA 22) stellen.
Kontakt
Diesen Inhalt teilen
Diesen Inhalt einbetten
Der eingebettete Inhalt aktualisiert sich automatisch, sobald wir ihn auf wien.gv.at ändern.
Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 14.11.2025, 09.54 Uhr
- Eindeutige ID dieses Inhalts: 83f81d0f-3662-4d07-88e2-590d44c2a0d1
- Maschinenlesbare Version: JSON
Dieser Inhalt wird von der Stadt Wien kostenfrei gemäß Creative Commons CC-BY 4.0 zur Verfügung gestellt.