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Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht (MA 64)

Kontakt zur Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht

Die Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Grundstücksbebauung in Wien, erteilt luftfahrt- und strahlenschutzrechtliche, eisenbahn- und u-bahnrechtliche sowie energierechtliche Bewilligungen. Weiters entwirft sie Rechtsvorschriften, erstellt Rechtsgutachten und führt Verwaltungsstrafverfahren nach der Bauordnung für Wien durch.

Bauen und Grundstücke

Für manche Veränderungen auf Grundstücken oder für Baubewilligungen können Bewilligungen notwendig sein.

Energie

Um die umweltfreundliche, ausreichende und sichere Versorgung der Bevölkerung mit elektrischer Energie sicherzustellen, bedarf es in vielen Fällen behördlicher Bewilligungen.

Luftfahrt

Zur Gewährleistung der sicheren Benutzung des Luftraumes über Wien sind bestimmte Bewilligungen erforderlich.

Eisenbahn

Zur Aufrechterhaltung der hohen Sicherheitsstandards im Eisenbahnbetrieb kommt der Behördentätigkeit ein hoher Stellenwert zu.

Strahlenschutz

Zur Gewährleistung des Strahlenschutzes sind bestimmte Bewilligungen für Tätigkeiten mit Strahlenquellen wie Röntgeneinrichtungen oder radioaktiven Stoffen erforderlich.

Kontakt

Stadt Wien - Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht

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