Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht (MA 64)
Kontakt zur Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht
Die Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Grundstücksbebauung in Wien, erteilt luftfahrt- und strahlenschutzrechtliche, eisenbahn- und u-bahnrechtliche sowie energierechtliche Bewilligungen. Weiters entwirft sie Rechtsvorschriften, erstellt Rechtsgutachten und führt Verwaltungsstrafverfahren nach der Bauordnung für Wien durch.
Bauen und Grundstücke
Für manche Veränderungen auf Grundstücken oder für Baubewilligungen können Bewilligungen notwendig sein.
Energie
Um die umweltfreundliche, ausreichende und sichere Versorgung der Bevölkerung mit elektrischer Energie sicherzustellen, bedarf es in vielen Fällen behördlicher Bewilligungen.
Luftfahrt
Zur Gewährleistung der sicheren Benutzung des Luftraumes über Wien sind bestimmte Bewilligungen erforderlich.
Eisenbahn
Zur Aufrechterhaltung der hohen Sicherheitsstandards im Eisenbahnbetrieb kommt der Behördentätigkeit ein hoher Stellenwert zu.
Strahlenschutz
Zur Gewährleistung des Strahlenschutzes sind bestimmte Bewilligungen für Tätigkeiten mit Strahlenquellen wie Röntgeneinrichtungen oder radioaktiven Stoffen erforderlich.
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Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 02.10.2025, 15.46 Uhr
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