Eisenbahnangelegenheiten (MA 64)
Die Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht führt Verfahren zur Erteilung der eisenbahnrechtlichen Konzessionen, der Baugenehmigungen sowie der Betriebsbewilligungen für Straßenbahnen und die Wiener U-Bahn und nimmt darüber hinaus die Funktion der eisenbahnrechtlichen Aufsichtsbehörde wahr.
In den Tätigkeitsbereich der Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht fallen darüber hinaus etwa auch Bewilligungen für die Fahrzeuge, die in diesem Streckennetz unterwegs sind, der Großteil der Anschlussbahnen sowie der Eisenbahnkreuzungen im Gebiet des Landes Wien und die Durchführung von Enteignungsverfahren.
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- Letzte Aktualisierung: 04.11.2025, 10.08 Uhr
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