Bekämpfung von Tierseuchen

Die Bekämpfung von Tierseuchen in Wien richtet sich generell nach Europäischen und nationalen Vorgaben.

Was ist eine hochansteckende Tierseuche?

Tierseuchen sind Krankheiten oder Infektionen mit Krankheitserregern, die bei Tieren auftreten und auf Tiere oder den Menschen (Zoonosen) übertragen werden können.

Die Aufgabe der öffentlichen Veterinärverwaltung im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung ist die frühzeitige Erkennung, Verhinderung der Verbreitung und gegebenenfalls die Tilgung übertragbarer Krankheiten. Auch die Abwehr der Einschleppung dieser Krankheiten aus dem Ausland ist Aufgabe der Veterinärbehörde. Die staatliche Tierseuchenbekämpfung dient somit der Gesunderhaltung der Tierbestände, der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und der Verhinderung einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit.

Tierhalter*innen: Anzeigepflicht bei Seuchenverdacht

Bei Verdacht auf Vorliegen einer anzeigenpflichtigen Tierseuche besteht Anzeigepflicht. Diese Anzeigepflicht besteht für die zugezogenen Tierärzt*innen, die Tierhalter*innen und alle Personen, denen aufgrund ihres Berufes das Erkennen der Krankheiten zumutbar ist.

In Wien ist die Abteilung Veterinäramt und Tierschutz (MA 60) die zuständige Behörde.

Weiterführende Informationen

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Stadt Wien | Veterinäramt und Tierschutz
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