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Vogelgrippe - Vorkommen und Risikogebiete

In Wien sind in den letzten Jahren Fälle von Vogelgrippe (HPAI) – auch bekannt als Geflügelpest – bei tot aufgefundenen Höckerschwänen nachgewiesen worden. Infektionen beim Menschen sind in Europa bis jetzt nicht nachgewiesen worden. Die Vogelgrippe wird nicht über Lebensmittel übertragen.

Risikogebiete in Österreich

In Oberösterreich und dem Burgenland sind kürzlich Fälle von Geflügelpest in Geflügelhaltungen aufgetreten. Aus diesem Grund wurde Wien am 20. November 2025 zum Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt.

Detailinformationen zur aktuellen Situation der Vogelgrippe (Geflügelpest) in Österreich

In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko gelten nachfolgende Maßnahmen, um Geflügel von Wildvögeln fernzuhalten und damit das Überspringen des Krankheitserregers auf als Haustiere gehaltene Hühner, Enten und Gänse zu verhindern.

Maßnahmen für Geflügelhalter*innen

Allgemeine Maßnahmen:

  • Bei einem Abfall der Futter- oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung und bei erhöhten Sterberaten ist verpflichtend die Behörde zu informieren.
  • Tierausstellungen, Tierschauen oder Tiermärkte, Tierbörsen und sonstige Veranstaltungen mit Vögeln müssen mindestens eine Woche vor ihrer Abhaltung der Behörde gemeldet werden. In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko kann die Behörde unter Berücksichtigung der Seuchenlage die Veranstaltung untersagen oder genehmigen, sofern bestimmte Auflagen eingehalten werden.

Maßnahmen in Gebieten mit stark erhöhtem Risiko:

  • Geflügel oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel müssen dauerhaft in Stallungen oder in geschlossenen Haltungseinrichtungen, die zumindest von oben abgedeckt sind, gehalten werden.
  • Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden.
  • Kontakt zu wild lebenden Wasservögeln muss jedenfalls ausgeschlossen sein.

Ausgenommen von diesen 3 Maßnahmen sind:

  • Betriebe in denen weniger als 50 Vögel gehalten werden. Auf kleinen Betrieben und Hobby-Haltungen wird zum Schutz der Tiere vor Ansteckung jedoch dringend empfohlen, diese dauerhaft in geschlossenen Vorrichtungen zu halten. Sollte dies aus baulichen Gründen nicht möglich sein, so sind in Betrieben unter 50 Tieren zumindest die Maßnahmen der Gebiete mit erhöhtem Risiko einzuhalten.

Maßnahmen in Gebieten mit erhöhtem Risiko:

  • Es muss eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel sichergestellt werden.
  • Das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln durch Netze oder Dächer zu schützen oder die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen.
  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Geräte muss gründlich erfolgen.
  • Es darf kein Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist, zur Tränkung der Tiere verwendet werden.

Tot aufgefundene Wildvögel

Im Winter ist damit zu rechnen, dass vermehrt tote Wildvögel aufgefunden werden. Die Tiere sterben an Erschöpfung und Futtermangel, können aber auch an der Vogelgrippe erkrankt sein. In Wien tot aufgefundene Greif- und Wasservögel sind beim ebs tierservice unter der Telefonnummer +43 1 76 76 176 zu melden. Die Tiere werden abgeholt und auf den Erreger der Vogelgrippe untersucht.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Stadt Wien - Veterinäramt und Tierschutz

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