Allgemeine Informationen
Die Kulturabteilung vergibt im Bereich Wissenschaft und Forschung unter anderem Wissenschaftsstipendien. Es werden kleine Forschungsprojekte mit Bezug zu Wien und exzellente Projekte von Absolvent*innen von Universitäten und Fachhochschulen gefördert.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Wien, die ein Studium an der Universität oder Fachhochschule abgeschlossen haben oder eine forschungsbezogene Tätigkeit nachweisen können.
In der Förderrichtlinie finden Sie alle Informationen zu "Antragsberechtigte" und "Fördervoraussetzungen".
Termine und Fristen
- Laufend: für Vorhaben bis 5.000 Euro
- 1. bis 30. September: für Vorhaben ab 5.001 Euro im nächsten Jahr
Zuständige Stelle
Stadt Wien Kultur (MA 7)
Referat: Wissenschaft- und Forschungsförderung, Stipendien
E-Mail: wissenschaft@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84783
Verfahrensablauf
Nach dem Abschicken des Antrags erhalten Sie per E-Mail eine automatisierte Eingangsbestätigung des Formularservers. Nachdem die Kulturabteilung den Antrag formal geprüft hat, erhalten Sie spätestens nach 3 Wochen per E-Mail eine Empfangsbestätigung des zuständigen Referats. Sollten Sie eine der beiden E-Mails nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Referat Wissenschaft- und Forschungsförderung, Stipendien.
In der Förderrichtlinie finden Sie alle Informationen zu "Abwicklung und Ablauf von Förderungen".
Tragen Sie bei einem korrigierten Förderantrag im Online-Formular bitte "Korrektur" in das Freitextfeld "Mitteilungen" ein.
Erforderliche Unterlagen
In der Förderrichtlinie finden Sie alle für den Antrag und die Nachweiserbringung erforderlichen Unterlagen.
Schicken Sie korrigierte Unterlagen oder Unterlagen, die Sie vergessen haben, bitte per E-Mail an wissenschaft@ma07.wien.gv.at.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Antrag mit und ohne ID Austria
Abrechnung mit und ohne ID Austria
Einverständniserklärung
Sie benötigen für den Antrag und die Abrechnung ohne ID Austria eine Einverständniserklärung. Die müssen Sie ausfüllen, unterschreiben und im Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung
Zusätzliche Informationen
Beziehen Sie bitte die Grundsätze des "Code of Ethics" der Kulturabteilung in Ihre Arbeit und in die Umsetzung Ihrer Vorhaben mit ein.
Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.