Allgemeine Informationen
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Einzelunternehmer*innen mit Sitz in Wien
- Privatpersonen, die mindestens 18 Jahre alt sind
- Gemeinnützigen Organisationen, zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige GmbHs
Welche Projekte werden gefördert?
Die Förderung hat zum Ziel, Demokratie und Beteiligung in Wien zu stärken.
Gefördert werden Projekte, die:
- Menschen zur aktiven Mitgestaltung am demokratischen Gemeinwesen ermutigen,
- niederschwellige, inklusive und öffentlich zugängliche Angebote schaffen,
- mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Wiener*innen eröffnen,
- insbesondere Menschen erreichen, die bisher wenig Zugang zu Beteiligung hatten,
- neue und innovative Formen der demokratischen Auseinandersetzung erproben.
Thematische Schwerpunkte 2026
Die Stadt Wien setzt im Rahmen der Förderung thematische Schwerpunkte. Die Schwerpunkte orientieren sich an der Wiener Demokratie-Strategie und zielen darauf ab, Demokratie und Beteiligung im Alltag zu stärken.
2026 werden insbesondere Projekte gefördert, die einen oder mehrere der folgenden Schwerpunkte aufgreifen:
- Zielgruppen aktivieren
Beteiligungsangebote sollen niederschwellig, inklusiv und alltagsnah gestaltet sein. Ziel ist es, insbesondere Menschen zu erreichen, die bisher wenig Zugang zu Beteiligung hatten, und Vertrauen in demokratische Prozesse zu stärken. Beiträge oder Aktivitäten im Umfeld des Wiener Demokratie-Tags 2026 sind ausdrücklich willkommen, jedoch keine Voraussetzung für eine Förderung.
- Miteinander und Zusammenleben stärken
Projekte sollen Begegnung, Austausch und Vernetzung fördern sowie positive Erfahrungen von Selbstwirksamkeit und gesellschaftlichem Zusammenhalt ermöglichen.
- Gesprächs- und Streitkultur fördern
Gefördert werden Formate, die offene, respektvolle und konstruktive Diskussionen ermöglichen und den Umgang mit unterschiedlichen Meinungen stärken.
- Demokratische Prozesse erproben und reflektieren
Projekte sollen neue Beteiligungsformate erproben, demokratische Abläufe erfahrbar machen und Raum für gemeinsame Reflexion schaffen.
Die Schwerpunkte wurden gesetzt, da Demokratie von Beteiligung lebt. Durch den Abbau von Barrieren und die Schaffung neuer Zugänge sollen mehr Wiener*innen zur aktiven Mitgestaltung ermutigt werden.
Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt maximal 10.000 Euro pro Projekt.
Die konkrete Förderhöhe richtet sich nach:
- Inhalt und Qualität des Projekts
- dem Kosten- und Finanzierungsplan
- den verfügbaren Budgetmitteln.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Eine Förderung kann gewährt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Projekt stärkt Demokratie und Beteiligung in Wien.
- Es besteht ein Bezug zur Stadt Wien, zum Beispiel durch die Umsetzung in Wien oder den Nutzen für Wiener*innen.
- Das Projekt liegt im öffentlichen Interesse.
- Das Projekt entspricht den in der Förderrichtlinie (PDF) genannten Förderzielen.
- Das Projekt wäre ohne finanzielle Unterstützung nicht oder nicht vollständig umsetzbar.
- Es liegen keine Ausschlussgründe gemäß Förderrichtlinie vor.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung.
Projekte, die zusätzlich den thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Förderjahres aufgreifen, können einen besonderen Mehrwert für die Förderung darstellen.
Dies ist keine Voraussetzung für eine Förderung.
Eine ausführliche Beschreibung aller Fördervoraussetzungen, Förderbedingungen und Ausschlussgründe finden Sie in der Förderrichtlinie (PDF).
Im Online-Formular bestätigen Sie mit einer Einverständniserklärung, dass Sie die Förderrichtlinie (PDF) gelesen haben und diese rechtsverbindlich akzeptieren.
Fristen und Termine
Für das Förderjahr 2026 ist die Einreichfrist am 30. April 2026.
Anträge können bis einschließlich 30. April 2026 online eingebracht werden. Später eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Eingereichte
Projekte für das Förderjahr 2026 müssen bis spätestens 31. Dezember 2026
abgeschlossen werden.
Zuständige Stelle
Bei Fragen zum Förderprogramm, zur Antragstellung oder zu den Fördervoraussetzungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Stadt Wien - Energieplanung (MA 20)
12., Wilhelmstraße 68, 4. Stock
Telefon: + 43 1 4000-88305
Fax: + 43 1 4000-88304
E-Mail: post@ma20.wien.gv.at
Verfahrensablauf
- Alle Anträge werden formal und inhaltlich geprüft.
- Die Entscheidung über eine Förderung trifft die zuständige Stelle der Stadt Wien auf Grundlage der fachlichen Prüfung. Im Anschluss an die formale Prüfung durch die Abteilung Energieplanung (MA 20) trifft eine Jury, die fachlich-inhaltliche Entscheidung über die Auswahl der Förderprojekte. Dieser Auswahlprozess ist bis spätestens Ende Juni 2026 abgeschlossen.
- Förderanträge können ganz oder teilweise bewilligt werden.
- Der Fördervertrag kommt mit der schriftlichen Zusage durch die Abteilung Energieplanung (MA 20) zustande.
- Anschließend wird die Förderung auf das angegebene Konto überwiesen.
Abrechnung und Nachweise
- Nach Projektabschluss müssen Sie eine Abrechnung vorlegen.
- Die Abrechnung muss den Vorgaben der Förderrichtlinie (PDF) entsprechen.
- Die Stadt Wien behält sich Kontrollen vor.
Erforderliche Unterlagen
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online.
Bitte halten Sie die erforderlichen Unterlagen vor dem Ausfüllen bereit - insbesondere die Musterformulare. Diese müssen Sie direkt im Online-Formular hochladen.
Für den Online-Antrag müssen Sie - je nach Art der Antragstellung - folgende Unterlagen hochladen:
Für alle Antragsteller*innen
Zusätzlich für Privatpersonen
Zusätzlich für Organisationen (zum Beispiel Vereine oder Firmen)
- Nachweis der Organisationsform (zum Beispiel Vereinsstatuten oder Gesellschaftsvertrag, aus denen die Gemeinnützigkeit hervorgeht)
- Aktueller Jahresabschluss oder Rechnungsabschluss
Je nach Organisationsform müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:
Wenn Ihre Organisation nicht bilanzierend ist (zum Beispiel Vereine mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung):
- Aktuelle Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Aktuelle Vermögensübersicht
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung samt Vermögensübersicht des Vorjahres
- Geplante Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für das Förderjahr
Wenn Ihre Organisation bilanzierend ist:
- Aktueller genehmigter oder vorläufiger Jahresabschluss
- Geplante Gewinn- und Verlustrechnung für das Förderjahr
Signatur des Antrags
Im Online-Formular geben Sie an, ob Sie den Antrag mit ID Austria signieren:
- Mit ID Austria:
Der Antrag wird am Ende des Formulars elektronisch signiert.
- Ohne ID Austria:
Sie müssen zusätzlich eine unterschriebene Einverständniserklärung und eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises hochladen (zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis).
Bitte laden Sie die erforderlichen Unterlagen im PDF-Format hoch.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Online-Formular: Förderung für Kleinprojekte für Demokratie und Beteiligung - Antrag
Wenn Sie keine ID Austria haben, benötigen Sie die Einverständniserklärung. Sie müssen die Erklärung ausfüllen, unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung
Zusätzliche Informationen
Bei öffentlichen Mitteilungen zum geförderten Projekt (zum Beispiel Veranstaltungen, Publikationen, Website oder Social Media) müssen Sie auf die Förderung durch die Abteilung Energieplanung (MA 20) hinweisen. Dafür müssen Sie das offizielle Logo der Stadt Wien verwenden. Das Logo darf nur im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt und nur während des Projektzeitraums eingesetzt werden.
Logo herunterladen (ZIP)
Informationen zum Logo finden Sie im Corporate-Design-Manual der Stadt Wien.