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Durchführung von Foto- oder Filmaufnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen - Antrag

Wenn Sie auf Straßen, Gehsteigen oder Plätzen in Wien filmen oder fotografieren möchten, brauchen Sie dafür eine Genehmigung.

Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen sowie Fristen und Termine.

Antrag starten

Sie können sich online auch mit Stadt Wien Konto anmelden.

Allgemeine Informationen

Für Film- und Fotoaufnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen müssen Sie eine Bewilligung einholen.

In einigen Fällen muss vor der Genehmigung eine Besichtigung vor Ort stattfinden. Das nennt man Ortsverhandlung. Diese Besichtigung kann eine längere Bearbeitungszeit bedeuten.

Eine Ortsverhandlung ist meist notwendig, wenn:

  • Hauptstraßen oder Nebenstraßen gesperrt werden sollen,
  • der Verkehr angehalten werden muss, zum Beispiel Autos, Busse oder Straßenbahnen - auch wenn es nur kurz ist,
  • besondere Situationen vorliegen, zum Beispiel Gehsteigbereiche, auf denen für gewöhnlich viele Menschen unterwegs sind, wenn große Umleitungen nötig sind, oder wenn Halte- und Parkverbote eingerichtet werden müssen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Keine

Fristen und Termine

Sie müssen den Antrag mindestens 10 Arbeitstage vor dem Drehbeginn stellen bei:

  • Foto- oder Drehbewilligungen, die voraussichtlich keine Ortsverhandlungen erfordern
  • Foto- oder Drehbewilligungen, die auf Halteverbotszonen (Muster: 5 KB PDF) beschränkt sind

Sie müssen den Antrag mindestens 20 Arbeitstage vor dem Drehbeginn stellen bei:

  • Foto- oder Drehbewilligungen, die eine Ortsverhandlung erfordern

Im Ermittlungsverfahren wird geprüft, ob Sie eine Genehmigung bekommen können. Dabei wird auch entschieden, wie die Genehmigung im Detail aussieht und was dabei erlaubt ist.

Zuständige Stelle

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kund*innen-Center: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at

Anträge können auch im Kund*innen-Center eingereicht werden.
Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie schriftliche Anbringen nur per E-Mail an post@ma46.wien.gv.at einbringen.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr; am Karfreitag und am 24. und 31. Dezember von 8 bis 11 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich mit den Formularen, die unten aufgelistet sind. Weitere Unterlagen sind meistens nicht notwendig.

Wenn Sie für die Film- oder Fotoaufnahmen Halte- oder Parkverbotszonen für Ihre Teamfahrzeuge brauchen:

  • Geben Sie genau an, wie lang die Halte- und Parkverbotszonen sein sollen, also die Gesamtlänge und eine Fahrzeugliste mit Meterangabe je Fahrzeug.
  • Wenn Sie PKW oder Kombis in diesen Zonen abstellen möchten, müssen Sie auch das genau begründen.

Kosten und Zahlung

  • Bundesgebühr:
    • 21 Euro für die Eingabe
    • 6 Euro je Beilage (Bogen), maximal 36 Euro
    • 21 Euro für Protokolle (Niederschriften)
  • Verwaltungsabgabe:
    • 3,99 Euro für die Niederschrift
  • Film: 21,80 Euro pro Stunde effektive Drehzeit (exklusive Auf- und Abbau) - Mindestbetrag 54,50 Euro
  • Foto: 21,80 Euro
  • Kommissionsgebühr:
    • 7,63 Euro für Amtshandlungen außerhalb des Amts pro halbe Stunde und Amtsorgan
    • 8,70 Euro für die Teilnahme eines Organs der Landespolizeidirektion pro halbe Stunde und Amtsorgan

Die Kosten für die Genehmigung können unterschiedlich hoch sein.

Das hängt davon ab:

  • wie das Ermittlungsverfahren abläuft (zum Beispiel mit oder ohne Ortsverhandlung) und
  • welche Verkehrsmaßnahmen dafür notwendig sind (zum Beispiel Sperren oder Halteverbote).

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.

Formular

Zusätzliche Informationen

Wenn sich bei Ihrer Genehmigung etwas ändert - zum Beispiel ein neuer Termin oder ein anderer Ort - müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Die Bearbeitungszeit ist dann gleich wie bei einem Erstantrag (siehe oben).

Kontakt

Stadt Wien - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten

Kontaktformular

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