Bewilligung von Film- und Fotoaufnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen - Antrag

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Allgemeine Informationen

Für Film- und Fotoaufnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen muss eine Bewilligung eingeholt werden.

Es gibt Bewilligungen, denen eine sogenannte Ortsverhandlung vorausgehen muss, was eine längere Bearbeitungszeit bedeutet. In nachstehenden Fällen ist im Normalfall eine Ortsverhandlung notwendig:

  • Sperren von Haupt- oder Nebenstraßen
  • Wenn Verkehrsanhaltungen im übergeordneten Straßennetz oder Anhaltungen von öffentlichen Verkehrsmitteln (auch kurzfristig) notwendig sind
  • Wenn besondere Umstände vorliegen (z. B. stark frequentierte Gehsteigbereiche, umfangreiche Verkehrsumlenkungen inklusive Halteverbotszonen usw.)

Voraussetzungen

Keine

Fristen und Termine

  • Antrag mindestens 10 Arbeitstage vor dem Drehbeginn:
    • Foto- oder Drehbewilligungen, die voraussichtlich keine Ortsverhandlungen erfordern
    • Foto- oder Drehbewilligungen, die auf Halteverbotszonen (Muster: 5 KB PDF) beschränkt bzw. Foto- oder Dreharbeiten innerhalb eines Gebäudes
  • Antrag mindestens 20 Arbeitstage vor dem Drehbeginn:
    • Foto- oder Drehbewilligungen, die eine Ortsverhandlung erfordern

Zuständige Stelle

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
Team Kunden*innencenter/Film
12., Niederhofstraße 21-23
Kundencenter: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 81114-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at

Abholung der Bewilligung:
Kunden*innencenter: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Montag bis Freitag (werktags) von 8 bis 15 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Der schriftliche Antrag soll mit den unten angeführten Formularen erfolgen. Es sind in der Regel keine weiteren Unterlagen erforderlich.

Kosten und Zahlung

  • 14,30 Euro für den Antrag
  • 21,80 Euro pro Stunde effektive Drehzeit (exklusive Auf- und Abbau) - Mindestbetrag 54,50 Euro
  • 37,78 Euro für die Bewilligung von Halteverbotszonen
  • Ausnahmebewilligungen (Fußgängerzonen, Gehsteige usw.) werden gesondert vergebührt
  • Im Einzelfall können weitere Gebühren vorgeschrieben werden.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung ist abhängig von Art und Umfang der geplanten Aufnahmearbeiten.

Für allenfalls verordnete Halteverbotszonen ist es notwendig, dass die Verkehrszeichen mindestens 24 Stunden vor deren Gültigkeit aufgestellt werden. Dafür ist der gültige Bescheid erforderlich. Er muss bei Bedarf den Organen der Straßenaufsicht vor Ort vorgewiesen werden.

Formular

Zusätzliche Informationen

Bei Änderung einer bestehenden Bewilligung (z. B. neuer Termin oder Ort usw.) ist ein neuer Antrag erforderlich. Die Bearbeitungszeiträume sind dieselben, wie oben angeführt.

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