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Kostenbescheide nach Abschleppung eines Fahrzeugs - Rechtsmittel der Vorstellung

Allgemeine Informationen

Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und in die Verwahrstelle der Abteilung für Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) gebracht.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihr Fahrzeug zu Unrecht abgeschleppt wurde, können sie als Zulassungsbesitzer*in beziehungsweise bevollmächtigte Vertretung gegen den Kostenbescheid das Rechtsmittel der Vorstellung erheben.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Fristen und Termine

Die Vorstellung muss innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung des Kostenbescheides der Abschleppgruppe (MA 48) schriftlich per E-Mail oder jeder anderen technisch möglichen Weise, zum Beispiel mittels Fax, eingebracht werden. Bitte beachten Sie die Rechtsmittelbelehrung im Bescheid der Abschleppgruppe der MA 48.

Zuständige Stelle

Einbringung der Vorstellung bei der Abschleppgruppe (MA 48)
11., Jedletzbergerstraße 1 (Autobahnknoten Simmeringer Haide)
Telefon: +43 1 76043
Fax: +43 1 76043-99-480014
E-Mail: asg@ma48.wien.gv.at

Über die Vorstellung entscheidet die Parkraumüberwachung (MA 67)
20., Dresdner Straße 81 - 85
Telefon: +43 1 4000-6700
Fax: +43 1 4000-99-67010
E-Mail: post@ma67.wien.gv.at

Verfahrensablauf

Nachdem ein Rechtsmittel gegen den Kostenbescheid eingebracht wurde, leitet die Abteilung Parkraumüberwachung (MA 67) ein Ermittlungsverfahren ein.

Wenn in diesem Verfahren die Rechtmäßigkeit der Abschleppung bestätigt wird, erlässt die Parkraumüberwachung einen Bescheid über die Kostenvorschreibung. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Bescheides bei der Behörde erster Instanz (Parkraumüberwachung) eine Berufung einbringen.

Wird im Zuge des Ermittlungsverfahrens ein rechtlicher Mangel bei der Abschleppung festgestellt (zum Beispiel Kundmachung des Halteverbots war nicht korrekt) oder waren die Voraussetzungen für eine kostenpflichtige Entfernung zum Abstellzeitpunkt des Fahrzeuges nicht gegeben (zum Beispiel Spontangebrechen, Halteverbotstafeln wurden kurzfristig während einer Urlaubsabwesenheit aufgestellt), folgt keine neuerliche Vorschreibung der Kosten.

Erforderliche Unterlagen

  • Ein als Vorstellung bezeichnetes, formloses und begründetes Schreiben mit Angabe der Aktenzahl und des Datums des Bescheids der Abschleppgruppe der MA 48.
  • Mögliche Beilagen zur Vorstellung: Fotos, Skizzen, Belege für eine Ortsabwesenheit

Kosten und Zahlung

Die Vorstellung muss mit 21 Euro Bundesgebühren vergebührt werden.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 9.

Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.

Zusätzliche Informationen

Die Kosten für die Entfernung des Fahrzeugs und die Kosten für die Fahrzeugaufbewahrung sind mittels Verordnung pauschaliert festgelegt und können bei einer rechtmäßigen Abschleppung weder herabgesetzt noch erlassen werden.

Die Kosten werden den Zulassungsbesitzer*innen unabhängig davon, wer das Fahrzeug tatsächlich gelenkt hat, vorgeschrieben.

Gegen die Entscheidung der Kostenvorschreibung der Parkraumüberwachung gibt es die Möglichkeit, ein weiteres Rechtsmittel zu ergreifen.

Rechtsgrundlage: Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991: § 57

Kontakt

Stadt Wien - Parkraumüberwachung

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