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Fahrzeugabschleppung - Tarifübersicht

Die Kosten für Entfernung und Aufbewahrung von Kfz unterscheiden sich nach Art des Fahrzeuges und Aufwand. In einzelnen Fällen kann ein Fahrzeug auch ohne Kosten für die Zulassungsbesitzerin oder den Zulassungsbesitzer abgeschleppt werden.

Abschleppkosten von Fahrzeugen mit und ohne Kennzeichen

Art des Fahrzeuges

Kosten für die Entfernung

Zuschlag für Fahrzeuge, wenn deren Entfernung ohne Kennzeichen erfolgte

Motorräder und Motorfahrräder

355 Euro

96 Euro

Motorräder mit Beiwagen, Motordreiräder

355 Euro

96 Euro

Personen- und Kombinationskraftwagen, mehrspurige Kleinkrafträder

355 Euro

96 Euro

Lastkraftwagen, Kleinbusse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.500 Kilogramm

355 Euro

96 Euro

Einachsanhänger und Anhängewagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm

355 Euro

96 Euro

Fahrräder, Klein- und Miniroller

87 Euro

-

Kosten für die Verwahrung abgeschleppter Fahrzeuge

Art des Fahrzeuges

Verwahrkosten pro Tag

Zuschlag für Fahrzeuge, wenn deren Entfernung ohne Kennzeichen erfolgte

Fahrräder, Motorräder und Motorfahrräder, Klein- und Miniroller

9 Euro

-

Motorräder mit Beiwagen, Motordreiräder

12 Euro

-

Personen- und Kombinationskraftwagen, mehrspurige Kleinkrafträder

13 Euro

7 Euro

Einachsanhänger und Anhängewagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm

13 Euro

-

Lastkraftwagen, Kleinbusse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.500 Kilogramm

31 Euro

7 Euro

Lastkraftwagen, Autobusse, Kleinbusse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.500 Kilogramm

54 Euro

7 Euro

Anhängewagen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm

38 Euro

-

Gesetzliche Grundlagen

Kontakt

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