Dateneingabe in die Genehmigungsdatenbank - Antrag

Allgemeine Informationen

Mit 1. Juli 2007 wurde eine österreichweite Genehmigungsdatenbank (GBD) aktiviert. Fahrzeuge können nur mehr erstmalig in Österreich zugelassen werden, wenn die Daten in der GDB eingetragen sind. Bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis, ist zur Eingabe der Daten der Generalvertreter verpflichtet.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

In folgenden Ausnahmefällen ist die Wiener Landesfahrzeugprüfstelle zuständig:

  • Kein Generalvertreter vorhanden
  • Bei Fahrzeugen, die gegenüber den Auslieferungszustand umgebaut bzw. geändert worden sind.
  • Generalvertreter kommt seinen Verpflichtungen binnen 14 Tagen nicht nach.
  • Bei vor dem 1. Juli 2007 genehmigten Fahrzeugen, die binnen der Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2008 nicht erstmalig zugelassen worden sind.

Fristen und Termine

Die Dateneingabe erfolgt üblicherweise binnen 5 Werktagen. Bei geänderten Fahrzeugen ist zusätzlich ein Änderungsverfahren notwendig.

Zuständige Stelle

Wiener Landesfahrzeugprüfstelle

Öffnungszeiten für Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 15.30 bis 17 Uhr; am Karfreitag, und 24.12. und am 31.12. von 8 bis 11 Uhr geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Kassenöffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr, jeden Monatsletzten von 8 bis 12 Uhr; am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. keine Kassa

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für persönliche Beratung und Auskünfte vor Ort zur Verfügung.
Telefonische Beratung: Infoline Straße und Verkehr, Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr: +43 1 955 59.

Erforderliche Unterlagen

Anträge können formlos oder mit dem Antragsformular, vor Ort, per Brief, per Fax oder per E-Mail gestellt werden. Es wird empfohlen vor Antragstellung mit der Landesfahrzeugprüfstelle zur Abklärung der Zuständigkeit und Modalitäten in Kontakt zu treten. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name (inklusive Geburtsdatum) bzw. Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer und UID-Nummer) sowie für Rückfragen: Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Antragstellerin oder des Antragstellers

Für die Bearbeitung und Terminvergabe werden folgende Unterlagen im Original benötigt (eine eingescannte Beilage ist nicht ausreichend):

  • Ausländische Fahrzeugpapiere (z. B. deutscher Fahrzeugbrief, Zulassung), wenn das Fahrzeug schon einmal zugelassen gewesen ist
  • Besitznachweis (z. B. Kaufvertrag)
  • Nachweis über EU-Betriebserlaubnis, über COC-Papier oder über die in einem Fahrzeugpapier eingetragene Betriebserlaubniszahl z. B. e1*2001*0098*02
  • Vollmacht, falls die FahrzeugbesitzerInnen nicht persönlich kommen

Es können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Das kann erst im Zuge der Einreichung bekannt gegeben werden.

Kosten und Zahlung

Zirka 120 Euro

Die Zahlung kann vor Ort in bar oder per Bankomat, in Ausnahmefällen oder bei schriftlicher Zusendung auch mit Zahlungsanweisung erfolgen.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Formular zum Ausdrucken und Ausfüllen: Vollmacht

Zusätzliche Informationen

  • Weitere Informationen können unter ÖAMTC - Rubrik Auto&Tests bzw. Autoimport und unter ARBÖ - Rubrik: Info Service abgerufen werden.
  • Informationen für vom Ausland importierte Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis
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