Änderungen an Fahrzeugen - Antrag
Allgemeine Informationen
Die Durchführung von Änderungen an einem Fahrzeug, welche die Genehmigungsdaten betreffen oder die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können, muss der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten angezeigt werden. Die Änderung wird in das Fahrzeuggenehmigungsdokument (Zulassungsbescheinigung verbunden mit Datenauszug oder Typenschein oder Einzelgenehmigung oder COC) eingetragen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Bauliche Änderungen an Fahrzeugen, die angezeigt werden müssen:
Beispielsammlung für genehmigungspflichtige bauliche Änderungen an Fahrzeugen: 1 MB PDF
Fristen und Termine
Ein Termin zur Fahrzeugvorführung wird nach Antragstellung und Vorlage aller erforderlichen originalen Unterlagen telefonisch oder vor Ort vereinbart.
Zuständige Stelle
Wiener Landesfahrzeugprüfstelle
Öffnungszeiten für Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 15.30 bis 17 Uhr; am Karfreitag, und 24.12. und am 31.12. von 8 bis 11 Uhr geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Kassenöffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr, jeden Monatsletzten von 8 bis 12 Uhr; am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. keine Kassa
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für persönliche Beratung und Auskünfte vor Ort zur Verfügung.
Telefonische Beratung: Infoline Straße und Verkehr, Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr: +43 1 955 59.
Erforderliche Unterlagen
Die Anzeige kann mit dem Antragsformular, vor Ort, postalisch, per Fax oder per E-Mail gestellt werden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name (inklusive Geburtsdatum) bzw. Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer und UID-Nummer) sowie für Rückfragen: Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Antragstellerin oder des Antragstellers
Für die Bearbeitung und Terminvergabe werden folgende Unterlagen im Original benötigt (eine eingescannte Beilage ist nicht ausreichend):
- Fahrzeuggenehmigungsdokument
- Bestätigung über den sach- und fachgerechten Umbau (Formular Anbaubestätigung)
- Nachweise gemäß Änderungserlass, wie z.B.:
- Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers oder
- Gutachten eines Ziviltechnikers oder einer staatlich autorisierten Prüfstelle (Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE), EU-Betriebserlaubnisse usw.)
- Vollmacht, falls die FahrzeugbesitzerInnen nicht persönlich kommen
Es können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Das kann erst im Zuge der Einreichung oder der Fahrzeugüberprüfung festgestellt und bekannt gegeben werden.
Kosten und Zahlung
Zirka 10 bis 30 Euro pro Änderung (abhängig von der Fahrzeugkategorie).
Die Zahlung kann vor Ort in bar oder per Bankomat, in Ausnahmefällen oder bei schriftlicher Zusendung auch mit Zahlungsanweisung erfolgen.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
- Online-Formular: Einzelgenehmigung von Fahrzeugen oder Änderungen an Fahrzeugen - Antrag
- Leerformular zum Ausdrucken und Ausfüllen: Anbaubestätigung
- Leerformular zum Ausdrucken und Ausfüllen: Bestätigung für den Anbau einer Anhängevorrichtung an einem Kraftfahrzeug
- Leerformular zum Ausdrucken und Ausfüllen: Vollmacht
Zusätzliche Informationen
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden. Das Fahrzeug darf, sofern die Änderung den Vorschriften entspricht, während des Verfahrens weiterverwendet werden.
Mehr Informationen beim Bundesministerium
Stadt Wien | Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
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