Änderungen an Fahrzeugen - Antrag

Allgemeine Informationen

Die Durchführung von Änderungen an einem Fahrzeug, welche die Genehmigungsdaten betreffen oder die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können, muss der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten angezeigt werden. Die Änderung wird in das Fahrzeuggenehmigungsdokument (Zulassungsbescheinigung verbunden mit Datenauszug oder Typenschein oder Einzelgenehmigung oder COC) eingetragen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Bauliche Änderungen an Fahrzeugen, die angezeigt werden müssen:
Beispielsammlung für genehmigungspflichtige bauliche Änderungen an Fahrzeugen: 1 MB PDF

Fristen und Termine

Ein Termin zur Fahrzeugvorführung wird nach Antragstellung und Vorlage aller erforderlichen originalen Unterlagen telefonisch oder vor Ort vereinbart.

Zuständige Stelle

Wiener Landesfahrzeugprüfstelle

Öffnungszeiten für Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 15.30 bis 17 Uhr; am Karfreitag, und 24.12. und am 31.12. von 8 bis 11 Uhr geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Kassenöffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr, jeden Monatsletzten von 8 bis 12 Uhr; am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. keine Kassa

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für persönliche Beratung und Auskünfte vor Ort zur Verfügung.
Telefonische Beratung: Infoline Straße und Verkehr, Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr: +43 1 955 59.

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige kann mit dem Antragsformular, vor Ort, postalisch, per Fax oder per E-Mail gestellt werden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name (inklusive Geburtsdatum) bzw. Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer und UID-Nummer) sowie für Rückfragen: Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Antragstellerin oder des Antragstellers

Für die Bearbeitung und Terminvergabe werden folgende Unterlagen im Original benötigt (eine eingescannte Beilage ist nicht ausreichend):

  • Fahrzeuggenehmigungsdokument
  • Bestätigung über den sach- und fachgerechten Umbau (Formular Anbaubestätigung)
  • Nachweise gemäß Änderungserlass, wie z.B.:
    • Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers oder
    • Gutachten eines Ziviltechnikers oder einer staatlich autorisierten Prüfstelle (Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE), EU-Betriebserlaubnisse usw.)
  • Vollmacht, falls die FahrzeugbesitzerInnen nicht persönlich kommen

Es können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Das kann erst im Zuge der Einreichung oder der Fahrzeugüberprüfung festgestellt und bekannt gegeben werden.

Kosten und Zahlung

Zirka 10 bis 30 Euro pro Änderung (abhängig von der Fahrzeugkategorie).

Die Zahlung kann vor Ort in bar oder per Bankomat, in Ausnahmefällen oder bei schriftlicher Zusendung auch mit Zahlungsanweisung erfolgen.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Zusätzliche Informationen

Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden. Das Fahrzeug darf, sofern die Änderung den Vorschriften entspricht, während des Verfahrens weiterverwendet werden.

Mehr Informationen beim Bundesministerium

TÜV AUSTRIA

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